Pressemitteilung

Sitzung des Gemeinderates Glött am 06. September 2023

Am 06. September 2023 fand die 10. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

Baugesuche

Die Gemeinde Glött stellt unter folgenden Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen für eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen auf Fl.Nr. 179/1, Gemarkung Glött in Aussicht:

Der Gemeinderat sieht das Grundstück auf Fl.Nr. 179/1 der Gemarkung Glött ohne Bebauungsplan als bebaubar an. Da ein Einfügungsgebot besteht, ist allerdings nur eine eingeschoßige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoß und Satteldach möglich. Außerdem muss bei Bebauung der Hang gesichert sowie der Immissionsschutz eingehalten werden. Die abwassermäßige Erschließung hat durch die Bauwerber über den „Auenweg“ zu erfolgen.

Anschließend erteilt die Gemeinde ihr Einvernehmen zu folgendem Bauvorhaben:

  • Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelcarports und Einzäunung des Grundstücks auf Fl.Nr. 227, Gemarkung Glött

Die Einzäunung des Grundstücks wird mit Einschränkungen genehmigt.

Bedarfsanerkennungsbeschluss für Kindergartenneubau Glött

Zur Beantragung einer Förderung für den Neubau einer kombinierten Kindertageseinrichtung in Glött wurde eine Bedarfsplanung erforderlich und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Zur weiteren Bearbeitung des Förderantrages ist nunmehr ein Bedarfsanerkennungsbeschluss erforderlich.

Der Gemeinderat erkennt die vorgelegten Ausführungen zur kommunalen Bedarfsplanung an.

Sonstiges:

Stellungnahme der LEW zur Nahwärmeversorgung

Für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Nahwärmeversorgung ist eine Wärmedichte von 200 MWh/ha notwendig. Aufgrund der geringen Wärmedichte kam die LEW zu dem Ergebnis, dass eine Nahwärmeversorgung für die Gesamtgemeinde Glött nicht wirtschaftlich darstellbar sei. Es wird, um weitere Wärmeversorgungsoptionen untersuchen zu können empfohlen, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Das Ergebnis der Anfrage bei Energie Schwaben bezüglich der Nahwärmeversorgung für Glött steht noch aus.

Aufnahme von Flüchtlingen

Das Landratsamt Dillingen a. d. Donau hat in der Gemeinde Glött ein Wohngebäude zur Unterbringung von Asylsuchenden angemietet, die voraussichtlich ab Oktober einziehen werden. Es ist eine Unterbringung bis zu zwölf Personen vorgesehen. Im Gemeinderat wurde daher thematisiert, wie Ehrenamtliche zur Unterstützung der Asylsuchenden gewonnen werden können. Anschließend informierte Gemeinderätin Alexandra Bronnhuber die Ratsmitglieder über ihre Aufgaben als Integrationslotsin beim Landratsamt Dillingen und stellte die Integreat-App vor, welche bei der Unterstützung der Flüchtlinge hilft. Hier findet man Informationen zu Themen wie Arbeit, Sprachkursen, Gesundheit, Alltag und Freizeit.

Download: Integreat.app/dillingenanderdonau

Nichtöffentlicher Teil

Im Nichtöffentlichen Teil behandelte der Gemeinderat neben der Genehmigung von Notariatsurkunden einen Zuschussantrag für denkmalpflegerischen Mehraufwand und beriet über Auftragsvergaben.

Ab 01.01.2024 wird der Hebesatz der Gewerbesteuer von 300 v. H. auf den Nivellierungshebesatz 310 v. H. angehoben. Auf dieser Grundlage werden die Zuschüsse des Freistaates Bayern berechnet.

Abschließend wurde über Personalangelegenheiten beraten.

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister