Ortsgeschichte

Glött war eine kleine reichsständische Fuggerherrschaft innerhalb der Marktgrafschaft Burgau, aber mit landeshoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Der große Anton Fugger hatte 1537 von dem Höchstädter Pfleger Ulrich Burggraf das Dorf Glött, teilweise Lehen der Grafen von Fürstenberg, Heiligenberg und Grafen von Werdenberg, erworben. 

Die schon 1533 angekauften Orte Dürrlauingen, Windhausen, Winterbach sowie die 1560 Hafenhofen und 1621 Baumgarten wurden Glött ebenfalls zugeschlagen. Ein Urenkel Anton Fuggers, Johann Ernst (1590-1639), wurde der Stammvater der noch bestehenden Linie Fugger-Glött-Kirchheim. Mit der Rheinbundakte 1806 kam der Ort zu Bayern. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde.