Pressemitteilung

Sitzung des Gemeinderates Glött am 25. Oktober 2023

Am 25. Oktober 2023 fand die 13. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

1. Bericht über Planungsstand

  • Kindergarten/Kinderkrippe und ehemaliges
  • Amtshaus sowie über Fördermöglichkeiten

Ehemaliges Amtshaus

Die Fa. Schwertberger hat die Verkleidung der Decke im Musikzimmer entfernt.

Herr Josef und Sebastian Schuster vom ASCO-Team informierten die Gemeinderatsmitglieder über den schlechten Zustand der Decke.

Ferner hat sich bei der Offenlegung der Böden im OG (ehemalige Küche) gezeigt, dass die Balken oberseitig defekt sind. Der Boden hat sich um ca. 15 cm gesenkt und wurde früher bereits mehrmals aufgefüttert. Zur Veranschaulichung zeigten Sie Bilder des jetzigen, durchgebogenen Stahlträgers im Musikzimmer und der massiv beschädigten Fußböden im OG.

Zur Beseitigung der statischen Probleme müsste im Musikzimmer ein größer dimensionierter Träger oder eine zusätzliche Stütze eingebaut werden. Zudem trifft eine konzentrierte Last am Eckpunkt bei den geplanten Toiletten auf. Statisch gesehen wäre der bisherig geplante Umbau daher problematisch. Zudem würden derzeit nicht abschätzbare Mehrkosten auftreten. Das Architekturbüro rät daher, dass die Substanz der bisherigen Gründung erhalten und kein Eingriff in den Kellerbereich vorgenommen wird. Die Verlegung des Aufzuges nach außen wird vom ASCO-Tema empfohlen. Hierdurch wird allerdings der bisherige Musikraum um 1,5 m in seiner Breite reduziert.

Der 1. Bürgermeister wird mit den betroffenen Vereinen über diese Lösungsmöglichkeit sprechen.

Kindergarten/Kinderkrippe

Der Gemeinderat hatte noch Fragen bezüglich der Höhe des Treppenhauses der neuen Kindertageseinrichtung und dem Pflegeaufwand der Dachbegrünung. Herr Josef Schuster erklärte den Mitgliedern des Gemeinderates, dass die Größe durch die vorgeschriebene Höhe von 2,80 m im Aufzugbereich erforderlich ist.  Bei der Dachbegrünung handele es sich um eine extensive Anpflanzung, die keinerlei Pflege bedarf.

Herr Schuster informierte den Gemeinderat, dass die Werkplanung fast vollständig durchgeführt wurde. Die Heizungsart der neuen KITA müsse allerdings endgültig geklärt werden, damit die Werkplanung für den Keller vollendet werden kann.

Zur Abklärung, ob eine Warmwasserpumpe installiert werden kann, ist die Prüfung der Wasserquantität und Wasserqualität notwendig. Die Fa. Hydrodrill aus Offingen hat ein Angebot zur Bohrung und Untersuchung in Höhe von ca. 8.500,00 € abgegeben.

Der Gemeinderat beschließt zur Abklärung der Grundwassersituation, den Auftrag an die Fa. Hydrodrill zum Angebotspreis zu vergeben.

Ferner gab Herr Josef Schuster bekannt, dass ein Zuschuss für ein Effizienzhaus 40 von 87.000,00 € möglich wäre.

Es wurde darüber diskutiert, ob der geplante KITA-Bau die Effizienzklasse 40 unbedingt einhalten muss oder ob nicht die EFK 55 ausreichend wäre. Eine EFK 40 sei bei öffentlichen Gebäuden keine Vorschrift, so das Architekturbüro.

Herr Schuster spricht sich allerdings für die Effizienzklasse 40 aus, da der Energieverbrauch geringer sei.

Das Architekturbüro ASCO-Team wurde gebeten, eine Kostenberechnung für die Effizienzklasse 55 zu machen, um mögliche Kostensenkungen für den Neubau abzuklären.

Die Förderung durch die Regierung Schwaben für die geplante Kindertageseinrichtung sei noch nicht endgültig entschieden, informierte der 1. Bürgermeister die Gemeinderäte.

Regionaler Planungsverband Augsburg; Fortschreibung Sonstiges

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Augsburg hat beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Regionalplan der Region Augsburg durchzuführen. Dabei werden die von Bundes- und Landesregierung geänderten Kriterien für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen überarbeitet.

Ziel des Regionalen Planungsverbands ist es, die Flächenvorgaben des Bundes und des Freistaats Bayern zu erfüllen und hierzu mindestens 1,8% der Regionsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie festzulegen. Der Planungsausschuss strebt nach derzeitigem Sachstand an, diejenigen Flächen, die nicht als Vorranggebiete festgelegt werden, als „weiße Flächen“ zu belassen. In diesen „weißen Flächen“ gelten Windenergieanlagen, sofern die Flächen im unbeplanten Außenbereich liegen, 

  • für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel nicht erreicht wird, als privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) (in der Regel genehmigungsfähig),
  • für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel erreicht wird, als sonstige Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) (in der Regel nicht genehmigungsfähig)

Auf Grundlage der Beschlüsse des Planungsausschusses und vor dem Hintergrund der genannten rechtlichen Vorgaben hat der Regionsbeauftragte eine Eingrenzung von Suchräumen innerhalb der Region vorgenommen. Die Eingrenzung von Suchräumen stellt einen ersten Schritt bei der Identifikation von Flächen dar, die möglicherweise künftig als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden können. Im weiteren Verfahren und auch nach Auswertung der hier gegenständlichen informellen Anhörung werden die Suchräume weiter eingegrenzt werden. Dies soll auf Grundlage eines regionsweiten und einheitlichen Kriterienkatalogs zu erfolgen (regionsweites Steuerungskonzept), wobei die Suchräume zunächst um jene Gebiete reduziert werden, in denen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windenergieanlagen unmöglich ist.

Zweck dieser informellen Anhörung ist es, die nach Berücksichtigung der o.a. Kriterien verbleibenden Suchräume (= schraffierte Flächen) weiter einzugrenzen und ggf. Kriterien für die Festlegung von Ausschlussgebieten zu identifizieren. Im Anschluss an das informelle Genehmigungsverfahren wird ein formelles Genehmigungsverfahren durchgeführt.

Auf Glötter Flur sind vom Regionalen Planungsverband Augsburg drei Gebiete vorgeschlagen worden. Diese drei Flächen wurden im Gemeinderat diskutiert. Nachdem die Fläche im Glötter Ried deutlich tiefer liegt, wird eine Windnutzung hier nicht als sinnvoll erachtet. Der Gemeinderat ist sich einig, dass das Gebiet östlich von Heudorf das meiste Potenzial für Windkraft bietet. Eine Interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Holzheim und Altenmünster wäre sinnvoll.

Der Gemeinderat beschließt, die ausgewiesene Fläche östlich des Ortsteils Heudorf in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Holzheim und Altenmünster für die Windkraftnutzung auszuweisen.

Sonstiges

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.

Nichtöffentlicher Teil

Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über einen Gebührenbescheid sowie über Personalangelegenheiten beraten.

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister