Gigabitausbau
Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Glött hat am 20.02.2023 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.
Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Glött bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Förderschritt 4: BayGibitR, interkommunales EU-weites Auswahlverfahren Holzheim, Aislingen, Glött, Bekanntmachung
Die Kommunen führen zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges EU-weites Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinde/en ist/sind beteiligt: Holzheim, Aislingen, Glött
Nähere Informationen zum interkommunalen Auswahlverfahren erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Holzheim, welche als federführende
Gemeinde tätig ist.
Förderschritt 3: BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Glött hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Förderschritt 2: BayGibitR, Markterkundung für einen Breitbandausbau
Die Gemeinde Glött ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Glött bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 06.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 1: BayGibitR, Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Glött nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu info@gloett.eu.
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet