Bayerisches Rotes Kreuz – Kreisverband Dillingen Bereitschaft Aschberg – Tag der offenen Tür am 22. Oktober 2023

Sitzung des Gemeinderates Glött am 20. September 2023
Am 20. September 2023 fand die 11. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:
Gleich zu Beginn der Sitzung wurde auf Vorschlag des Er-sten Bürgermeisters und mit Zustimmung aller anwesenden Ratsmitglieder folgender zusätzlicher Beratungspunkt in die Tagesordnung aufgenommen:
Das Architekten- und Ingenieurbüro ASCO-Team informierte den Gemeinderat über statische Probleme am ehemaligen Amtshaus. Beim Öffnen der Decken im Obergeschoss wurden starke Setzungen festgestellt, welche vermutlich auf verschiedene Umbaumaßnahmen in den vergangenen Jahren zurückzuführen sind. Da die statische Funktion der Deckenbalken im Bereich des Musikzimmers lt. ASCO-Team, Herrn Schuster jun., nicht nachweisbar ist, muss die Decke für weitere Untersuchungen freigelegt werden. Hierfür wird die Fa. Schwertberger beauftragt. Im Anschluss daran wird das Architektenbüro ASCO-Team die erforderlichen weiteren Untersuchungen vornehmen. Die statischen Probleme führen dazu, dass die Nutzung des jetzigen Musikzimmers wegen Gefahr in Verzug bis auf weiteres untersagt werden muss.
Herr Schuster vom ASCO-Team informierte die Ratsmitglieder über aktuelle Planungen bzw. Änderungen zur Fassadengestaltung des zukünftigen neuen Kindergartens. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Farbgestaltung bzw. die Anordnung und Größe der Fenster. Mehrkosten werden durch diese Änderungen nicht anfallen.
Der Mitglieder des Gemeinderates stimmten den vorgeschlagenen Änderungen zu.
Das Ergebnis des Baugrundgutachtens bestätigt die Notwendigkeit einer Sondergründung. Die Kosten hierfür werden sich im Rahmen der Kostenschätzung bewegen.
Der mögliche Einbau einer Grundwasserwärmepumpe ist zu klären. Hierzu soll eine Spezialfirma beauftragt werden.
Für die Beschaffung neuer Schutzausrüstung und Ausstattungsgegenständen wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Zwei Firmen haben kein Angebot abgegeben.
Den Auftrag erhielt die Firma Feuerlösch- und Arbeitsschutzgeräte Fischer GmbH aus Dinkelscherben.
Seitens der Gemeinde Glött besteht mit den Planungen grundsätzlich Einvernehmen. Im Rahmen der Stellungnahme soll jedoch gefordert werden, dass, um die gemeindlichen Straßen nicht zu beschädigen, im Bereich von asphaltierten Straßen das Spülbohrverfahren angewandt werden soll. Außerdem sind bei den betroffenen gemeindlichen Grundstücken, Straßen und Wegen vor Durchführung der Baumaßnahmen Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Zu beachten ist außerdem, dass sich zwischen Glött und Heudorf eine Wasserleitung sowie zwei Abwasserleitungen befinden.
Herr Bürgermeister Käßmeyer stellte die aktuellen Planungen des regionalen Planungsverbandes Augsburg vor. Die Entscheidung über die Abgabe einer Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen getroffen.
Die Gemeinde Glött erlässt eine Hebesatzsatzung. Die Hebesätze der Grundsteuern A und B bleiben unverändert. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird von bisher 300 v. H. auf 310 v. H. angehoben. Die Satzung wird in einem der nächsten Amtsblätter veröffentlicht. Die Satzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald eine Haushaltssatzung mit Hebesätzen erlassen wird.
Die Gemeinde Glött beschloss, jedem Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 eine Wahlhelferentschädigung in Höhe von 50,00 Euro zu gewähren.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.
Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Kassenangelegenheiten behandelt sowie die Annahme einer Geldspende für den Kindergarten Glött nachträglich genehmigt.
Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister
Sitzung des Gemeinderates Glött am 06. September 2023
Am 06. September 2023 fand die 10. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:
Die Gemeinde Glött stellt unter folgenden Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen für eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen auf Fl.Nr. 179/1, Gemarkung Glött in Aussicht:
Der Gemeinderat sieht das Grundstück auf Fl.Nr. 179/1 der Gemarkung Glött ohne Bebauungsplan als bebaubar an. Da ein Einfügungsgebot besteht, ist allerdings nur eine eingeschoßige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoß und Satteldach möglich. Außerdem muss bei Bebauung der Hang gesichert sowie der Immissionsschutz eingehalten werden. Die abwassermäßige Erschließung hat durch die Bauwerber über den „Auenweg“ zu erfolgen.
Anschließend erteilt die Gemeinde ihr Einvernehmen zu folgendem Bauvorhaben:
Die Einzäunung des Grundstücks wird mit Einschränkungen genehmigt.
Zur Beantragung einer Förderung für den Neubau einer kombinierten Kindertageseinrichtung in Glött wurde eine Bedarfsplanung erforderlich und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Zur weiteren Bearbeitung des Förderantrages ist nunmehr ein Bedarfsanerkennungsbeschluss erforderlich.
Der Gemeinderat erkennt die vorgelegten Ausführungen zur kommunalen Bedarfsplanung an.
Stellungnahme der LEW zur Nahwärmeversorgung
Für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Nahwärmeversorgung ist eine Wärmedichte von 200 MWh/ha notwendig. Aufgrund der geringen Wärmedichte kam die LEW zu dem Ergebnis, dass eine Nahwärmeversorgung für die Gesamtgemeinde Glött nicht wirtschaftlich darstellbar sei. Es wird, um weitere Wärmeversorgungsoptionen untersuchen zu können empfohlen, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Das Ergebnis der Anfrage bei Energie Schwaben bezüglich der Nahwärmeversorgung für Glött steht noch aus.
Aufnahme von Flüchtlingen
Das Landratsamt Dillingen a. d. Donau hat in der Gemeinde Glött ein Wohngebäude zur Unterbringung von Asylsuchenden angemietet, die voraussichtlich ab Oktober einziehen werden. Es ist eine Unterbringung bis zu zwölf Personen vorgesehen. Im Gemeinderat wurde daher thematisiert, wie Ehrenamtliche zur Unterstützung der Asylsuchenden gewonnen werden können. Anschließend informierte Gemeinderätin Alexandra Bronnhuber die Ratsmitglieder über ihre Aufgaben als Integrationslotsin beim Landratsamt Dillingen und stellte die Integreat-App vor, welche bei der Unterstützung der Flüchtlinge hilft. Hier findet man Informationen zu Themen wie Arbeit, Sprachkursen, Gesundheit, Alltag und Freizeit.
Download: Integreat.app/dillingenanderdonau
Im Nichtöffentlichen Teil behandelte der Gemeinderat neben der Genehmigung von Notariatsurkunden einen Zuschussantrag für denkmalpflegerischen Mehraufwand und beriet über Auftragsvergaben.
Ab 01.01.2024 wird der Hebesatz der Gewerbesteuer von 300 v. H. auf den Nivellierungshebesatz 310 v. H. angehoben. Auf dieser Grundlage werden die Zuschüsse des Freistaates Bayern berechnet.
Abschließend wurde über Personalangelegenheiten beraten.
Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister
Am 26. Juli 2023 fand die 9. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:
Frau Bihler, Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, erläuterte die Entwürfe für Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 und die Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2026 der Gemeinde Glött.
Der Gemeinderat beschloss den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie die Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2026 auf Grundlage der vorgelegten und erörterten Entwürfe.
Der Gemeinderat nahm die angesprochenen Punkte zur Kenntnis. Bezüglich des Seniorenkonzeptes der Gemeinde Holzheim werden Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit erfolgen.
Nachdem der Bauantrag für die Sanierung des Amtshauses durch das Landratsamt Dillingen a. d. Donau genehmigt wurde, beschloss der Gemeinderat die Durchführung der Maßnahme.
Seit April dieses Jahres gibt es das Förderprogramm des Bundes Gigabit-RL 2.0. Mit diesem Programm besteht die Möglichkeit, den Bereich in Glött auszubauen, der derzeit noch nicht ausgeschrieben werden konnte. Die Planungskosten werden mit einer Gesamtsumme von bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Planungskosten der Gemeinde werden deutlich niedriger sein.
Der Gemeinderat beschloss, die Firma Breitbandberatung Bayern GmbH mit der Planung zu beauftragen.
Auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters und Zustimmung aller anwesenden Ratsmitglieder wurden folgende Beratungspunkte in die Tagesordnung aufgenommen:
Die Gemeinde Glött gewährt dem Fischereiverein Glött e.V. für die Baumaßnahme an der Bräuhausstraße einen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro.
Die Gemeinde Glött ernennt folgende Personen zum Wahlvorstand für die Land- und Bezirkswahl am 08.10.2023:
Stimmbezirk | Wahlvorsteher | stv. Wahlvorsteher |
Glött | Bürgermeister Friedrich Käßmeyer | Danner Hermann |
Briefwahl | Tochtermann Manuela | Bronnhuber Alexandra |
Anschließend unterrichtete Herr Bürgermeister Käßmeyer die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass ab Ende Juli 2023 zwölf Asylsuchende in der Gemeinde untergebracht werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, Kontakt mit der LEW (Kommunalmanagement) aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Nahwärmeversorgung zu klären.
Im Nichtöffentlichen Teil wurden keine Beratungspunkte behandelt.
Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister
Auch dieses Jahr haben die Jugendbeauftragten der Gemeinde Glött wieder ein Ferienproramm organisiert. Eine Anmeldung ist nur durch Erziehungsberechtigte möglich und ausschließlich online zu beantragen.
Sitzung des Gemeinderates Glött am 28. Juni 2023
Am 28. Juni 2023 fand die 8. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:
Vorstellung des aktuellen Projektstatus der Gasleitung „AUGUSTA“,
Inhalt der Planfeststellungsverfahren
Herr Ambs von der Bayernets GmbH, München, stellte den aktuellen Sachstand zur geplanten Gasleitung „AUGUSTA“ in einer Power-Point-Präsentation vor und beantwortete aufkommende Fragen der Gemeinderatsmitglieder.
Im Mai 2023 startete das Planfeststellungsverfahren, das voraussichtlich bis Mitte 2024 andauern wird. Die Bauphase schließt an, so dass eine Inbetriebnahme bis spätestens Ende des 4. Quartal 2025 erfolgen sollte.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt durch eine Auslegung ab dem 24.07.2023 (30 Ordner). Ein entsprechender Link zur Einsichtnahme wird von der Fa. Bayernets GmbH freigeschalten. Dieser wird auf der Homepage der Gemeinde Glött veröffentlicht.
Sachstand zur Genehmigung des neuen Kindergartens
Herr Josef Schuster, ASCO-TEAM, informierte die Gemeinderäte, dass die Fachbehörden inzwischen angehört wurden. Die Stellungnahmen seien, bis auf drei Fachbehörden, alle eingegangen. Der Bedarfsplan wurde an die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, Frau Kokott, gesandt. Die Stellungnahme steht noch aus. Sobald diese vorliegt, kann die Förderung bei der Regierung von Schwaben beantragt werden.
Zudem teilte Herr Schuster mit, dass eine detaillierte Kostenschätzung vorhanden sei, mittlerweile sämtliche Ausschreibungen vorbereitet und notwendige Abstimmungen getroffen wurden. Laut Bürgermeister muss der Förderantrag durch die Regierung von Schwaben genehmigt werden, bevor der Baubeginn festgelegt werden kann.
Herr Schuster spricht an, dass über die Art der Heizungsanlage entschieden werden sollte. Auf eine endgültige Entscheidung, ob die Versorgung mit Nahwärme in der Gemeinde Glött erfolgt, würde er nicht warten. Sein Vorschlag wäre eine Heizung mit einer Wasserwärmepumpe. Bei der Baugrunduntersuchung könnte eine Schichtenwasseruntersuchung mit erfolgen, um zu klären, ob eine Wasserwärmepumpe möglich wäre.
Dies wurde im Gemeinderat ausführlich diskutiert. Nachdem die Resonanz auf die Auswertung der Nahwärmeabfrage überwiegend positiv ausgefallen ist, wurde vorgeschlagen, übergangsweise eine mobile Heizungsanlage für die Kindertagesstätte einzurichten.
Sonstiges
Herr Schuster informierte die Gemeinderatsmitglieder über den aktuellen Sachstand zur Baugenehmigung der „Alten Schule“. Er rechne mit einer baurechtlichen Genehmigung Anfang Juli 2023. Mit der Denkmalschutzbehörde gibt es bezüglich des Standorts des Aufzuges noch Unstimmigkeiten.
Nach der baurechtlichen Genehmigung kann das Ausschreibungsverfahren beginnen.
Bekanntgaben Nichtöffentlicher Teil
Im Nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde über die Genehmigung von Ingenieurverträgen sowie Vergabe einer Ingenieururleistung entschieden.
Der 1. Bürgermeister informierte über die Sperrung des Kinderspielplatzes, da beim letzten Unwetter ein Kastanienbaum umgefallen ist. Es sind bei 3 weiteren Kastanienbäumen abzuklären, inwieweit sie eine Gefahr darstellen. Dazu wird der beauftragte Gutachter eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Die Gemeinde wird dann unverzüglich die geforderten Maßnahmen ergreifen um den Spielplatz schnellstmöglich öffnen zu können.
Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister
>>> Bekanntmachung als Word-Datei zum Download
Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Gastransportleitung AUGUSTA zwischen Wertingen (Landkreis Dillingen an der Donau) und Kötz (Landkreis Günzburg) durch die bayernets GmbH
Auf Antrag der bayernets GmbH führt die Regierung von Schwaben für das oben genannte Vorhaben ein energiewirtschaftliches Planfeststellungsverfahren gemäß den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Art. 72 ff. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch.
Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 5, 7 i. V. m. Anlage 1 Ziffer 19.2.2 UVPG durchgeführt. Auf eine Vorprüfung zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte verzichtet werden, da die Vorhabenträgerin einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt hat und die Regierung von Schwaben das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat. Damit besteht für das Vorhaben eine UVP-Pflicht (§ 7 Abs. 3 UVPG).
Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Gemeinden Wertingen, Laugna, Zusamaltheim, Villenbach, Holzheim, Glött, Winterbach, Dürrlauingen, Haldenwang, Burgau, Rettenbach und Kötz beansprucht.
Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen können im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde gesondert im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Die wasserrechtlichen Anträge sind Bestandteil des Antrags auf Planfeststellung.
Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung hat die Vorhabenträgerin die Erteilung folgender wasserrechtlicher Erlaubnisse beantragt:
Gemarkung | Flurstück |
Prettelshofen | 206 |
Wengen | 109 |
Holzheim | 2034 |
Holzheim | 2368 |
Altenbaindt | 39 |
Glött | 301 |
Gemarkung | Flurstück |
Waldkirch | 411 |
Burgau | 3591 |
Kleinkötz | 455 |
Gewässer | Flurstück | Gemarkung |
Bliensbach | 196 | Prettelshofen |
unbenannter Zufluss zur Laugna | 632 | Laugna |
Laugna | 394 | Laugna |
Graben | 526 | Laugna |
Graben | 541 | Laugna |
unbenannter Graben | 250 | Laugna |
Dorfgraben | 46 | Hettlingen |
Graben | 141 | Hettlingen |
Graben | 1160/2 | Zusamaltheim |
Judengraben | 729 | Zusamaltheim |
Geiselbach | 173 | Riedsend |
Bogenbach | 2445 | Holzheim |
Viehweidegraben | 322 | Holzheim |
Gewässer | Flurstück | Gemarkung |
Weiherbach | 237 | Waldkirch |
unbenannter Zufluss des Erlenbachs | 207 | Dürrlauingen |
unbenannter Zufluss des Erlenbachs | 458 | Dürrlauingen |
Erlenbach | 523 | Dürrlauingen |
Graben | 4023 | Burgau |
Remsharter Riedgraben | 242 | Remshart |
Auchtweidgraben | 648 | Großanhausen |
unbenannter Graben | 660 | Großanhausen |
unbenannter Graben | 83 | Limbach |
Deffinger Bach | 116 | Limbach |
unbenannter Graben | 132 | Kleinkötz |
unbenannter Graben | 89 | Ebersbach |
Ölgraben | 349 | Kleinkötz |
Saumgraben | 2455 | Großkötz |
Gewässer | Flurstück | Gemarkung |
Bliensbach | 196 | Prettelshofen |
unbenannter Zufluss zur Laugna | 632 | Laugna |
Laugna | 394 | Laugna |
unbenannter Graben | 250 | Laugna |
Dorfgraben | 46 | Hettlingen |
Zusam | 1271 | Zusamaltheim |
Judengraben | 729 | Zusamaltheim |
Geiselbach | 173 | Riedsend |
Bogenbach | 2445 | Holzheim |
Viehweidegraben | 322 | Holzheim |
Glött | 568 | Glött |
Gewässer | Flurstück | Gemarkung |
Weiherbach | 237 | Waldkirch |
Flosserlohbach | 416/1 | Waldkirch |
Flosserlohbach | 287 | Mönstetten |
unbenannter Zufluss des Erlenbachs | 207 | Dürrlauingen |
unbenannter Zufluss des Erlenbachs | 458 | Dürrlauingen |
Erlenbach | 523 | Dürrlauingen |
Mindel | 424/2 | Mindelaltheim |
Mindel | 4210/3 | Burgau |
unbenannter Graben | 3999 | Burgau |
Remsharter Riedgraben | 242 | Remshart |
Kammel | 2508 | Burgau |
unbenannter Graben | 660 | Großanhausen |
unbenannter Graben | 65/2 | Großanhausen |
unbenannter Graben | 83 | Limbach |
Deffinger Bach | 116 | Limbach |
unbenannter Graben | 132 | Kleinkötz |
unbenannter Graben | 89 | Ebersbach |
unbenannter Graben | 238 | Kleinkötz |
unbenannter Graben | 493 | Kleinkötz |
Ölgraben | 349 | Kleinkötz |
Günz | 3147 | Großkötz |
Saumgraben | 2455 | Großkötz |
Montag, den 24.07.2023, bis einschließlich Mittwoch, den 23.08.2023
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim,
Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10,
während der allgemeinen Geschäftszeiten
(Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12 Uhr
und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
Zusätzlich können der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen in diesem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter https://www.regierung.schwaben.bayern.de/ eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird auch auf folgenden Internetseiten veröffentlicht:
Darüber hinaus sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 20 UVPG auch über das zentrale Internetportal unter www.uvp-verbund.de zugänglich.
Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information und erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den amtlichen Auslegungsunterlagen. Maßgeblich sind diese Bekanntmachung sowie die in Papierform in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10 zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen.
von Montag, den 24.07.2023 bis einschließlich Montag, den 25.09.2023
bei der
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10
oder bei der Regierung von Schwaben, Sachgebiet 21, Fronhof 10, 86152 Augsburg,
äußern. Insbesondere können Betroffene innerhalb dieser Frist Einwendungen gegen den Plan erheben und Vereinigungen gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum bei der Verwaltungsbehörde. Vor Beginn der Planauslegung eingehende Äußerungen sind unwirksam. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen.
Mit Ablauf der Frist sind im Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen, Stellungnahmen gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG und sonstigen Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Ausschluss gilt nur für das Planfeststellungsverfahren, nicht für etwaige Rechtsbehelfsverfahren.
Die genannte Frist sowie der Einwendungsausschluss nach Verstreichen der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist gelten auch für die Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen einen Planfeststellungsbeschluss einzulegen (Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG).
Die Äußerungen sind in Schriftform (z. B. in einem mit handschriftlicher Unterschrift versehenen Schreiben), zur Niederschrift bei den oben genannten Verwaltungsbehörden oder elektronisch unter der Adresse „VerfahrenEnWG@reg-schw.bayern.de“ zu erheben. In letzterem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Elektronisch übermittelte Äußerungen, die nicht mit einer qualifizierten Signatur versehen sind (z. B. „einfache“ E-Mail), sind unwirksam.
Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu benennen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter (z. B. Rechtsanwalt) bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Entsprechen die gleichförmigen Einwendungen nicht diesen Anforderungen, können sie unberücksichtigt bleiben.
Einwendungen und sonstige Äußerungen der Öffentlichkeit müssen den geltend gemachten Belang, das Maß seiner Beeinträchtigung sowie die Person des Betroffenen (z. B. durch Angabe von Name und Anschrift) erkennen lassen. Bei grundstücksbezogenen Äußerungen sollten möglichst die Flurnummer und die Gemarkung des Grundstücks angegeben werden. Vertreter haben ihre Vertretungsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen.
Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG oder sonstige Äußerungen abgegeben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen im oben beschriebenen Sinn deren Vertreter oder Bevollmächtigte, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 solcher Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins ersetzt werden.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Regierung von Schwaben zu geben ist. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Teil A: Vorhabenbeschreibung
Teil B: Planteil
Teil C: Untersuchungen, weitere Pläne und Skizzen
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren werden die übermittelten Äußerungen einschließlich der darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Für die zu treffende Abwägungsentscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist es erforderlich, dass die Planfeststellungsbehörde Kenntnis über alle abwägungserheblichen öffentlichen und privaten Belange, einschließlich entsprechender personenbezogener Daten, hat. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Die Regierung von Schwaben wird alle eingehenden Äußerungen (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) der bayernets GmbH und den von ihr Beauftragten (z.B. ihren mitarbeitenden Büros) zur Verfügung stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Soweit mit der Weitergabe von Name und Anschrift kein Einverständnis besteht und diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind, erfolgt die Zuleitung anonymisiert. Ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist zu erklären (§ 43a Nr. 2 EnWG).
Soweit dies erforderlich ist, erfolgt eine Übermittlung der personenbezogenen Daten auch an die von der Planfeststellungsbehörde zu beteiligenden Behörden, an herangezogene Berater (Sachverständige, Fachanstalten usw.) sowie im Falle eines mit dem Planfeststellungsverfahren zusammenhängenden Verwaltungsrechtsstreits an das zuständige Gericht.
Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO.
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg, Tel.: 0821-327-01, E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de.
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten an der Regierung von Schwaben:
Regierung von Schwaben, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Fronhof 10, 86152 Augsburg, Tel.: 0821-327-01, E-Mail: Datenschutzbeauftragter@reg-schw.bayern.de.
Nach der DSGVO bestehen folgende Rechte:
Sollten Betroffene von ihren Rechten Gebrauch machen, prüft die Regierung von Schwaben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der DSGVO oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.
Betroffenen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu.
Kontaktdaten des bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz:
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, Tel.: 089-212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de.
Holzheim, 10.07.2023
Brenner
Geschäftsstellenleiter
Sitzung des Gemeinderates Glött am 12. April 2023
Am 12. April 2023 fand die 5. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:
Zum Neubau einer Kinderkrippe und eines Kindergartens auf Fl.Nr. 63, Gemarkung Glött wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die reinen Baukosten belaufen sich auf ca. 3,1 Millionen Euro.
Zum Umbau und Sanierung der alten Schule auf Fl.Nr. 54, Gemarkung Glött wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Gemeinderat genehmigte folgenden Ferienplan für die Kinderkrippe Glött – Aislingen und den Kindergarten für das Kindergartenjahr 2023/2024 wie folgt:
Weihnachten | 27.12.2023 – 05.01.2024 | 7 | ||||
Brückentag | 10.05.2024 | 1 | ||||
Pfingsten | 21.05.2024 – 24.05.2024 | 4 | ||||
Brückentag | 31.05.2024 | 1 | ||||
Sommerferien | 26.07.2024 – 19.08.2024 | 16 | ||||
Summe | Schließungstage | 29 |
Ein Schließtag auf Grund von einer Fortbildung ist noch ausstehend. Am Faschingsdienstag, 13.02.2024 ist die Arbeitszeit auf nachmittags zu legen (Kinderfasching).
Herr Bürgermeister Käßmeyer unterrichtete die Gemeinderäte, dass sich die Fa. Energie Schwaben mit ihm in Verbindung gesetzt hat. Die Firma möchte sich und ihre Konditionen der Nahwärmeversorgung in einer der nächsten Sitzungen vorstellen.
Im Nichtöffentlichen Teil wurde über die Beauftragung der Ausschreibung zum Abbruch des ehem. Anwesen „Wirtle“ entschieden und über Personalangelegenheiten informiert.
Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister
Abfall-Wirtschafts-Verband Nordschwaben im Internet: www.awv-nordschwaben.de
Recyclinghof:
Glött, An der Kläranlage
März – November: Samstag, 09.00 – 12.00 Uhr
Dezember – Februar: 1. und 3. Samstag im Monat, 09.00 – 11.00 Uhr
Grünsammelplatz:
beim Recyclinghof Gundelfingen, Lauinger Straße 89
Dienstag – Freitag, 08.30 bis 12.00 – 13.00 bis 17.30 Uhr
Samstag, 09.00 – 14.00 Uhr
Deponie:
Deponie Binsberg, 86609 Donauwörth
Montag – Freitag, 07.00 – 16.00 Uhr
Warenannahme von 07.30 – 15.30 Uhr