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Reinigungskraft gesucht!

Die Gemeinde Glött sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) für den Kindergarten der Gemeinde Glött für 7 Wochenstunden. (geringfügige Beschäftigung).

Für das Arbeitsverhältnis und die Vergütung gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD.) Beschäftigte erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

Interessierte Personen werden gebeten, sich bei der Gemeinde Glött, Hauptstr. 31, 89353 Glött zu bewerben.

Auskünfte erteilt Herr Bürgermeister Käßmeyer unter Tel. 09075/1644.

Käßmeyer
Erster Bürgermeister

Einstellung eines/r Erziehers/in (m/w/d)

Die Gemeinde Glött sucht für ihr Kinderkrippenteam Glött – Aislingen ab 01. Januar 2024 eine Erzieherin / einen Erzieher (m/w/d) mit 26 Wochenstunden.

Für das Arbeitsverhältnis und die Vergütung gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD.) Beschäftigte erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild sowie Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen erbitten wir bis spätestens 25.11.2023 an die Gemeinde Glött, Hauptstraße 31, 89353 Glött.

Für Rückfragen stehen Herr Bürgermeister Käßmeyer (Tel. 09075/1644) oder Herr Brenner VGem Holzheim (Tel. 09075/9509-11) zur Verfügung.

Pressemitteilung

Sitzung des Gemeinderates Glött am 25. Oktober 2023

Am 25. Oktober 2023 fand die 13. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

1. Bericht über Planungsstand

  • Kindergarten/Kinderkrippe und ehemaliges
  • Amtshaus sowie über Fördermöglichkeiten

Ehemaliges Amtshaus

Die Fa. Schwertberger hat die Verkleidung der Decke im Musikzimmer entfernt.

Herr Josef und Sebastian Schuster vom ASCO-Team informierten die Gemeinderatsmitglieder über den schlechten Zustand der Decke.

Ferner hat sich bei der Offenlegung der Böden im OG (ehemalige Küche) gezeigt, dass die Balken oberseitig defekt sind. Der Boden hat sich um ca. 15 cm gesenkt und wurde früher bereits mehrmals aufgefüttert. Zur Veranschaulichung zeigten Sie Bilder des jetzigen, durchgebogenen Stahlträgers im Musikzimmer und der massiv beschädigten Fußböden im OG.

Zur Beseitigung der statischen Probleme müsste im Musikzimmer ein größer dimensionierter Träger oder eine zusätzliche Stütze eingebaut werden. Zudem trifft eine konzentrierte Last am Eckpunkt bei den geplanten Toiletten auf. Statisch gesehen wäre der bisherig geplante Umbau daher problematisch. Zudem würden derzeit nicht abschätzbare Mehrkosten auftreten. Das Architekturbüro rät daher, dass die Substanz der bisherigen Gründung erhalten und kein Eingriff in den Kellerbereich vorgenommen wird. Die Verlegung des Aufzuges nach außen wird vom ASCO-Tema empfohlen. Hierdurch wird allerdings der bisherige Musikraum um 1,5 m in seiner Breite reduziert.

Der 1. Bürgermeister wird mit den betroffenen Vereinen über diese Lösungsmöglichkeit sprechen.

Kindergarten/Kinderkrippe

Der Gemeinderat hatte noch Fragen bezüglich der Höhe des Treppenhauses der neuen Kindertageseinrichtung und dem Pflegeaufwand der Dachbegrünung. Herr Josef Schuster erklärte den Mitgliedern des Gemeinderates, dass die Größe durch die vorgeschriebene Höhe von 2,80 m im Aufzugbereich erforderlich ist.  Bei der Dachbegrünung handele es sich um eine extensive Anpflanzung, die keinerlei Pflege bedarf.

Herr Schuster informierte den Gemeinderat, dass die Werkplanung fast vollständig durchgeführt wurde. Die Heizungsart der neuen KITA müsse allerdings endgültig geklärt werden, damit die Werkplanung für den Keller vollendet werden kann.

Zur Abklärung, ob eine Warmwasserpumpe installiert werden kann, ist die Prüfung der Wasserquantität und Wasserqualität notwendig. Die Fa. Hydrodrill aus Offingen hat ein Angebot zur Bohrung und Untersuchung in Höhe von ca. 8.500,00 € abgegeben.

Der Gemeinderat beschließt zur Abklärung der Grundwassersituation, den Auftrag an die Fa. Hydrodrill zum Angebotspreis zu vergeben.

Ferner gab Herr Josef Schuster bekannt, dass ein Zuschuss für ein Effizienzhaus 40 von 87.000,00 € möglich wäre.

Es wurde darüber diskutiert, ob der geplante KITA-Bau die Effizienzklasse 40 unbedingt einhalten muss oder ob nicht die EFK 55 ausreichend wäre. Eine EFK 40 sei bei öffentlichen Gebäuden keine Vorschrift, so das Architekturbüro.

Herr Schuster spricht sich allerdings für die Effizienzklasse 40 aus, da der Energieverbrauch geringer sei.

Das Architekturbüro ASCO-Team wurde gebeten, eine Kostenberechnung für die Effizienzklasse 55 zu machen, um mögliche Kostensenkungen für den Neubau abzuklären.

Die Förderung durch die Regierung Schwaben für die geplante Kindertageseinrichtung sei noch nicht endgültig entschieden, informierte der 1. Bürgermeister die Gemeinderäte.

Regionaler Planungsverband Augsburg; Fortschreibung Sonstiges

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Augsburg hat beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Regionalplan der Region Augsburg durchzuführen. Dabei werden die von Bundes- und Landesregierung geänderten Kriterien für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen überarbeitet.

Ziel des Regionalen Planungsverbands ist es, die Flächenvorgaben des Bundes und des Freistaats Bayern zu erfüllen und hierzu mindestens 1,8% der Regionsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie festzulegen. Der Planungsausschuss strebt nach derzeitigem Sachstand an, diejenigen Flächen, die nicht als Vorranggebiete festgelegt werden, als „weiße Flächen“ zu belassen. In diesen „weißen Flächen“ gelten Windenergieanlagen, sofern die Flächen im unbeplanten Außenbereich liegen, 

  • für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel nicht erreicht wird, als privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) (in der Regel genehmigungsfähig),
  • für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel erreicht wird, als sonstige Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) (in der Regel nicht genehmigungsfähig)

Auf Grundlage der Beschlüsse des Planungsausschusses und vor dem Hintergrund der genannten rechtlichen Vorgaben hat der Regionsbeauftragte eine Eingrenzung von Suchräumen innerhalb der Region vorgenommen. Die Eingrenzung von Suchräumen stellt einen ersten Schritt bei der Identifikation von Flächen dar, die möglicherweise künftig als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden können. Im weiteren Verfahren und auch nach Auswertung der hier gegenständlichen informellen Anhörung werden die Suchräume weiter eingegrenzt werden. Dies soll auf Grundlage eines regionsweiten und einheitlichen Kriterienkatalogs zu erfolgen (regionsweites Steuerungskonzept), wobei die Suchräume zunächst um jene Gebiete reduziert werden, in denen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windenergieanlagen unmöglich ist.

Zweck dieser informellen Anhörung ist es, die nach Berücksichtigung der o.a. Kriterien verbleibenden Suchräume (= schraffierte Flächen) weiter einzugrenzen und ggf. Kriterien für die Festlegung von Ausschlussgebieten zu identifizieren. Im Anschluss an das informelle Genehmigungsverfahren wird ein formelles Genehmigungsverfahren durchgeführt.

Auf Glötter Flur sind vom Regionalen Planungsverband Augsburg drei Gebiete vorgeschlagen worden. Diese drei Flächen wurden im Gemeinderat diskutiert. Nachdem die Fläche im Glötter Ried deutlich tiefer liegt, wird eine Windnutzung hier nicht als sinnvoll erachtet. Der Gemeinderat ist sich einig, dass das Gebiet östlich von Heudorf das meiste Potenzial für Windkraft bietet. Eine Interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Holzheim und Altenmünster wäre sinnvoll.

Der Gemeinderat beschließt, die ausgewiesene Fläche östlich des Ortsteils Heudorf in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Holzheim und Altenmünster für die Windkraftnutzung auszuweisen.

Sonstiges

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.

Nichtöffentlicher Teil

Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über einen Gebührenbescheid sowie über Personalangelegenheiten beraten.

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister

BRK – Tag der offenen Tür

Bayerisches Rotes Kreuz – Kreisverband Dillingen Bereitschaft Aschberg – Tag der offenen Tür am 22. Oktober 2023

Pressemitteilung

Sitzung des Gemeinderates Glött am 20. September 2023

Am 20. September 2023 fand die 11. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

Gleich zu Beginn der Sitzung wurde auf Vorschlag des Er-sten Bürgermeisters und mit Zustimmung aller anwesenden Ratsmitglieder folgender zusätzlicher Beratungspunkt in die Tagesordnung aufgenommen:

Informationen über den Sachstand des ehemaligen Amtshaus der „Fugger“

Das Architekten- und Ingenieurbüro ASCO-Team informierte den Gemeinderat über statische Probleme am ehemaligen Amtshaus. Beim Öffnen der Decken im Obergeschoss wurden starke Setzungen festgestellt, welche vermutlich auf verschiedene Umbaumaßnahmen in den vergangenen Jahren zurückzuführen sind. Da die statische Funktion der Deckenbalken im Bereich des Musikzimmers lt. ASCO-Team, Herrn Schuster jun., nicht nachweisbar ist, muss die Decke für weitere Untersuchungen freigelegt werden. Hierfür wird die Fa. Schwertberger beauftragt. Im Anschluss daran wird das Architektenbüro ASCO-Team die erforderlichen weiteren Untersuchungen vornehmen. Die statischen Probleme führen dazu, dass die Nutzung des jetzigen Musikzimmers wegen Gefahr in Verzug bis auf weiteres untersagt werden muss.

Informationen zum Kindergartenneubau

Herr Schuster vom ASCO-Team informierte die Ratsmitglieder über aktuelle Planungen bzw. Änderungen zur Fassadengestaltung des zukünftigen neuen Kindergartens. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Farbgestaltung bzw. die Anordnung und Größe der Fenster. Mehrkosten werden durch diese Änderungen nicht anfallen.

Der Mitglieder des Gemeinderates stimmten den vorgeschlagenen Änderungen zu.

Das Ergebnis des Baugrundgutachtens bestätigt die Notwendigkeit einer Sondergründung. Die Kosten hierfür werden sich im Rahmen der Kostenschätzung bewegen.

Der mögliche Einbau einer Grundwasserwärmepumpe ist zu klären. Hierzu soll eine Spezialfirma beauftragt werden.

Beschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr Glött

Für die Beschaffung neuer Schutzausrüstung und Ausstattungsgegenständen wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Zwei Firmen haben kein Angebot abgegeben.

Den Auftrag erhielt die Firma Feuerlösch- und Arbeitsschutzgeräte Fischer GmbH aus Dinkelscherben.

Stellungnahme zur Gastransportleitung „Augusta“

Seitens der Gemeinde Glött besteht mit den Planungen grundsätzlich Einvernehmen. Im Rahmen der Stellungnahme soll jedoch gefordert werden, dass, um die gemeindlichen Straßen nicht zu beschädigen, im Bereich von asphaltierten Straßen das Spülbohrverfahren angewandt werden soll. Außerdem sind bei den betroffenen gemeindlichen Grundstücken, Straßen und Wegen vor Durchführung der Baumaßnahmen Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Zu beachten ist außerdem, dass sich zwischen Glött und Heudorf eine Wasserleitung sowie zwei Abwasserleitungen befinden.

Regionaler Planungsverband Augsburg; Fortschreibung Nutzung der Windenergie; Informelle Anhörung zu Suchräumen

Herr Bürgermeister Käßmeyer stellte die aktuellen Planungen des regionalen Planungsverbandes Augsburg vor. Die Entscheidung über die Abgabe einer Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen getroffen.

Erlass einer Hebesatzsatzung

Die Gemeinde Glött erlässt eine Hebesatzsatzung. Die Hebesätze der Grundsteuern A und B bleiben unverändert. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird von bisher 300 v. H. auf 310 v. H. angehoben. Die Satzung wird in einem der nächsten Amtsblätter veröffentlicht. Die Satzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald eine Haushaltssatzung mit Hebesätzen erlassen wird.

Festsetzung der Wahlhelferentschädigung für die Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023

Die Gemeinde Glött beschloss, jedem Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 eine Wahlhelferentschädigung in Höhe von 50,00 Euro zu gewähren.

Sonstiges

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.

Nichtöffentlicher Teil

Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Kassenangelegenheiten behandelt sowie die Annahme einer Geldspende für den Kindergarten Glött nachträglich genehmigt.

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister

Pressemitteilung

Sitzung des Gemeinderates Glött am 06. September 2023

Am 06. September 2023 fand die 10. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

Baugesuche

Die Gemeinde Glött stellt unter folgenden Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen für eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen auf Fl.Nr. 179/1, Gemarkung Glött in Aussicht:

Der Gemeinderat sieht das Grundstück auf Fl.Nr. 179/1 der Gemarkung Glött ohne Bebauungsplan als bebaubar an. Da ein Einfügungsgebot besteht, ist allerdings nur eine eingeschoßige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoß und Satteldach möglich. Außerdem muss bei Bebauung der Hang gesichert sowie der Immissionsschutz eingehalten werden. Die abwassermäßige Erschließung hat durch die Bauwerber über den „Auenweg“ zu erfolgen.

Anschließend erteilt die Gemeinde ihr Einvernehmen zu folgendem Bauvorhaben:

  • Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelcarports und Einzäunung des Grundstücks auf Fl.Nr. 227, Gemarkung Glött

Die Einzäunung des Grundstücks wird mit Einschränkungen genehmigt.

Bedarfsanerkennungsbeschluss für Kindergartenneubau Glött

Zur Beantragung einer Förderung für den Neubau einer kombinierten Kindertageseinrichtung in Glött wurde eine Bedarfsplanung erforderlich und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Zur weiteren Bearbeitung des Förderantrages ist nunmehr ein Bedarfsanerkennungsbeschluss erforderlich.

Der Gemeinderat erkennt die vorgelegten Ausführungen zur kommunalen Bedarfsplanung an.

Sonstiges:

Stellungnahme der LEW zur Nahwärmeversorgung

Für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Nahwärmeversorgung ist eine Wärmedichte von 200 MWh/ha notwendig. Aufgrund der geringen Wärmedichte kam die LEW zu dem Ergebnis, dass eine Nahwärmeversorgung für die Gesamtgemeinde Glött nicht wirtschaftlich darstellbar sei. Es wird, um weitere Wärmeversorgungsoptionen untersuchen zu können empfohlen, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Das Ergebnis der Anfrage bei Energie Schwaben bezüglich der Nahwärmeversorgung für Glött steht noch aus.

Aufnahme von Flüchtlingen

Das Landratsamt Dillingen a. d. Donau hat in der Gemeinde Glött ein Wohngebäude zur Unterbringung von Asylsuchenden angemietet, die voraussichtlich ab Oktober einziehen werden. Es ist eine Unterbringung bis zu zwölf Personen vorgesehen. Im Gemeinderat wurde daher thematisiert, wie Ehrenamtliche zur Unterstützung der Asylsuchenden gewonnen werden können. Anschließend informierte Gemeinderätin Alexandra Bronnhuber die Ratsmitglieder über ihre Aufgaben als Integrationslotsin beim Landratsamt Dillingen und stellte die Integreat-App vor, welche bei der Unterstützung der Flüchtlinge hilft. Hier findet man Informationen zu Themen wie Arbeit, Sprachkursen, Gesundheit, Alltag und Freizeit.

Download: Integreat.app/dillingenanderdonau

Nichtöffentlicher Teil

Im Nichtöffentlichen Teil behandelte der Gemeinderat neben der Genehmigung von Notariatsurkunden einen Zuschussantrag für denkmalpflegerischen Mehraufwand und beriet über Auftragsvergaben.

Ab 01.01.2024 wird der Hebesatz der Gewerbesteuer von 300 v. H. auf den Nivellierungshebesatz 310 v. H. angehoben. Auf dieser Grundlage werden die Zuschüsse des Freistaates Bayern berechnet.

Abschließend wurde über Personalangelegenheiten beraten.

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates Glött am 26. Juli 2023

Am 26. Juli 2023 fand die 9. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023 mit Beschluss über die Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026

Frau Bihler, Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, erläuterte die Entwürfe für Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 und die Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2026 der Gemeinde Glött.

Der Gemeinderat beschloss den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie die Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2026 auf Grundlage der vorgelegten und erörterten Entwürfe.

Behandlung der Anregungen aus der Bürgerversammlung

Der Gemeinderat nahm die angesprochenen Punkte zur Kenntnis. Bezüglich des Seniorenkonzeptes der Gemeinde Holzheim werden Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit erfolgen.

Genehmigung der Sanierung des ehemaligen Amtshauses

Nachdem der Bauantrag für die Sanierung des Amtshauses durch das Landratsamt Dillingen a. d. Donau genehmigt wurde, beschloss der Gemeinderat die Durchführung der Maßnahme.

Teilnahme am Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau des restlichen Netzes

Seit April dieses Jahres gibt es das Förderprogramm des Bundes Gigabit-RL 2.0. Mit diesem Programm besteht die Möglichkeit, den Bereich in Glött auszubauen, der derzeit noch nicht ausgeschrieben werden konnte. Die Planungskosten werden mit einer Gesamtsumme von bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Planungskosten der Gemeinde werden deutlich niedriger sein.

Der Gemeinderat beschloss, die Firma Breitbandberatung Bayern GmbH mit der Planung zu beauftragen.

Sonstiges

Auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters und Zustimmung aller anwesenden Ratsmitglieder wurden folgende Beratungspunkte in die Tagesordnung aufgenommen:

Behandlung des Zuschussantrages des Fischereivereins

Die Gemeinde Glött gewährt dem Fischereiverein Glött e.V. für die Baumaßnahme an der Bräuhausstraße einen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro.

Benennung der Wahlvorsteher für die Land- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023

Die Gemeinde Glött ernennt folgende Personen zum Wahlvorstand für die Land- und Bezirkswahl am 08.10.2023:

StimmbezirkWahlvorsteherstv. Wahlvorsteher
GlöttBürgermeister Friedrich KäßmeyerDanner Hermann
BriefwahlTochtermann ManuelaBronnhuber Alexandra

Anschließend unterrichtete Herr Bürgermeister Käßmeyer die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass ab Ende Juli 2023 zwölf Asylsuchende in der Gemeinde untergebracht werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, Kontakt mit der LEW (Kommunalmanagement) aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Nahwärmeversorgung zu klären.

Im Nichtöffentlichen Teil wurden keine Beratungspunkte behandelt.

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister

Pressemitteilung

Sitzung des Gemeinderates Glött am 28. Juni 2023

Am 28. Juni 2023 fand die 8. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

Vorstellung des aktuellen Projektstatus der Gasleitung „AUGUSTA“,
Inhalt der Planfeststellungsverfahren

Herr Ambs von der Bayernets GmbH, München, stellte den aktuellen Sachstand zur geplanten Gasleitung „AUGUSTA“ in einer Power-Point-Präsentation vor und beantwortete aufkommende Fragen der Gemeinderatsmitglieder.

Im Mai 2023 startete das Planfeststellungsverfahren, das voraussichtlich bis Mitte 2024 andauern wird. Die Bauphase schließt an, so dass eine Inbetriebnahme bis spätestens Ende des 4. Quartal 2025 erfolgen sollte.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt durch eine Auslegung ab dem 24.07.2023 (30 Ordner). Ein entsprechender Link zur Einsichtnahme wird von der Fa. Bayernets GmbH freigeschalten. Dieser wird auf der Homepage der Gemeinde Glött veröffentlicht.

Sachstand zur Genehmigung des neuen Kindergartens

Herr Josef Schuster, ASCO-TEAM, informierte die Gemeinderäte, dass die Fachbehörden inzwischen angehört wurden. Die Stellungnahmen seien, bis auf drei Fachbehörden, alle eingegangen. Der Bedarfsplan wurde an die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, Frau Kokott, gesandt. Die Stellungnahme steht noch aus. Sobald diese vorliegt, kann die Förderung bei der Regierung von Schwaben beantragt werden.

Zudem teilte Herr Schuster mit, dass eine detaillierte Kostenschätzung vorhanden sei, mittlerweile sämtliche Ausschreibungen vorbereitet und notwendige Abstimmungen getroffen wurden. Laut Bürgermeister muss der Förderantrag durch die Regierung von Schwaben genehmigt werden, bevor der Baubeginn festgelegt werden kann.

Herr Schuster spricht an, dass über die Art der Heizungsanlage entschieden werden sollte. Auf eine endgültige Entscheidung, ob die Versorgung mit Nahwärme in der Gemeinde Glött erfolgt, würde er nicht warten. Sein Vorschlag wäre eine Heizung mit einer Wasserwärmepumpe. Bei der Baugrunduntersuchung könnte eine Schichtenwasseruntersuchung mit erfolgen, um zu klären, ob eine Wasserwärmepumpe möglich wäre.

Dies wurde im Gemeinderat ausführlich diskutiert. Nachdem die Resonanz auf die Auswertung der Nahwärmeabfrage überwiegend positiv ausgefallen ist, wurde vorgeschlagen, übergangsweise eine mobile Heizungsanlage für die Kindertagesstätte einzurichten.

Sonstiges

Herr Schuster informierte die Gemeinderatsmitglieder über den aktuellen Sachstand zur Baugenehmigung der „Alten Schule“. Er rechne mit einer baurechtlichen Genehmigung Anfang Juli 2023. Mit der Denkmalschutzbehörde gibt es bezüglich des Standorts des Aufzuges noch Unstimmigkeiten.

Nach der baurechtlichen Genehmigung kann das Ausschreibungsverfahren beginnen.

Bekanntgaben Nichtöffentlicher Teil

Im Nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde über die Genehmigung von Ingenieurverträgen sowie Vergabe einer Ingenieururleistung entschieden.

Der 1. Bürgermeister informierte über die Sperrung des Kinderspielplatzes, da beim letzten Unwetter ein Kastanienbaum umgefallen ist. Es sind bei 3 weiteren Kastanienbäumen abzuklären, inwieweit sie eine Gefahr darstellen. Dazu wird der beauftragte Gutachter eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Die Gemeinde wird dann unverzüglich die geforderten Maßnahmen ergreifen um den Spielplatz schnellstmöglich öffnen zu können.

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister