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Pressemitteilung

Sitzung des Gemeinderates Glött am 20. März 2024

Am 20. März 2024 fand die 3. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

Information zur evtl. Windkraftnutzung im Gemeindewald; GP Joule

Herr Demmeler von der Fa. GP-Joule erläuterte in einer Power-Point-Präsentation eine mögliche Windkraftnutzung der gemeindlichen Fläche im Weisinger Forst.

Anschließend beantwortete er Fragen aus den Reihen des Gemeinderats

Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 77, Hauptstraße 42, Gemarkung Glött

Zum Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 77, Hauptstraße 42, Gemarkung Glött wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Antrag auf Erlass der Jahrespacht für den „Schützenstadl“

Die Gemeinde Glött gewährt dem Schützenverein „Edelweiß“ Glött e.V. auf seinen Antrag vom 29.02.2024 einen Zuschuss auf die Jahrespacht in Höhe von 401,62 €.

Sonstiges

Herr Bürgermeister Käßmeyer informierte die Ratsmitglieder, dass es bisher noch keine positive Rückmeldung auf die ausgeschriebene Hausarztstelle in Glött gibt.

Gemeinderat Klaus Rößle teilte den Gemeinderatsmitgliedern mit, dass ab Mai 2024 ein Ärztezentrum in Welden öffnet. Ob evtl. in Glött von diesen Ärzten Außensprechtage angeboten werden könnten, solle nachgefragt werden.

Über eine stattgefundene Versammlung der Jugendbeauftragten am 11.03.2024 im Landratsamt Dillingen informierte Gemeinderat Michael Wagner.

Gemeinderätin Monika Eisenhofer sprach Mängel am Spielplatz an. Die Gemeinderäte waren sich einig, dass die Mängel zeitnah beseitigt werden müssen.

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil wurde über die Vergabe der Abbrucharbeiten für das ehemalige Anwesen „Wirtle“ sowie über die Einstellung einer Erzieherin zum 22. April 2024 im Kindergarten Glött entschieden.

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister

Pressemitteilung

Sitzung des Gemeinderates Glött am 21. Februar 2024

Am 21. Februar 2024 fand die 2. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

Aufstellung von Verkehrsspiegeln

Der 1. Bürgermeister informierte die Gemeinderatsmitglieder, dass drei Anträge für Verkehrsspiegel vorliegen:

  • Einmündung Erlenweg – Hauptstraße
  • Kurve Altenbaindter Str. – Fuggerstraße
  • Einmündung Ziegelstraße – Fuggerstraße

Die Verkehrssituation wurde eingehend digital geprüft und ausführlich besprochen.

Eine Unfallhäufigkeit ist an den genannten Verkehrsstellen nicht gegeben.

Die Notwendigkeit zur Errichtung von Verkehrsspiegeln wird vom Gemeinderat nicht gesehen, außerdem gibt es noch eine Vielzahl von vergleichbaren Einmündungen.

Der Gemeinderat lehnt aus diesem Grund die Anträge zur Aufstellung von Verkehrsspiegeln ab.

Antrag auf Zuschuss der SSV Glött zur Sanierung der Beschattungsanlage in der Sporthalle

Der Bürgermeister teilte den Gemeinderatsmitgliedern mit, dass die SSV Glött einen Antrag zur Sanierung der Beschattungsanlage in der Sporthalle gestellt hat. Nachdem das Jubiläum der SSV Glött vom 19.07.2024 bis 21.07.2024 stattfindet, ist eine dringende Notwendigkeit zum Austausch gegeben.

Ein Angebot der Fa. Littwin, Offingen, in Höhe von 16.916,31 € liegt vor.

Für einen Zuschuss des Landkreises Dillingen ist es erforderlich, dass die Gemeinde Glött 10 Prozent der Anschaffungskosten trägt.

Der Gemeinderat beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.700 € für die SSV Glött zur Sanierung der Beschattungsanlage in der Sporthalle.

Sonstiges

Herr Bürgermeister Käßmeyer informierte die Ratsmitglieder über Folgendes:

Bezüglich der Hausarztsuche wird eine Anzeige auf der Internetseite www.hausärzte-bayern.de geschaltet.

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Stand der Umbauten im ehemaligen Amtshaus. Der 1. Bürgermeister informierte, dass derzeit der Umbau bis zum Aschberg-Chorkonzert am 16.03.2024 ausgesetzt wird, damit der Chor uneingeschränkt proben kann. Danach ist eine Besprechung mit den Vorständen der Blaskapelle und dem Gesangverein über den weiteren Ablauf vorgesehen.

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil wurde eine Notariatsurkunde genehmigt sowie über die Einstellung der Erzieherin zum 01. März 2024 in der Kinderkrippe Glött-Aislingen entschieden

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister

Reinigung der Ortsstraßen

Am Donnerstag, den 21. März 2024 wird die Gemeinde die Ortsstraßen mit einer Kehrmaschine reinigen lassen.

Aus diesem Grund bitten wir die Anlieger, die Einlaufschächte auszuleeren und den Schmutz ca. 1 m nach dem Schacht in Fahrtrichtung abzulagern.

Bitte helfen Sie mit, dass die Straßen schnell wieder gesäubert sind.

Vielen Dank.

Käßmeyer
Erster Bürgermeister

Johann Sailer mit Bürgerbrief der Gemeinde Glött geehrt

Anlässlich seines 75. Geburtstages verlieh die Gemeinde Glött Herrn Johann Sailer am 03. März 2024 in einem festlichen Rahmen den Bürgerbrief der Gemeinde.

Im Beisein seiner Familie und Freunden sowie einer großen Zahl von Gästen, den Gemeinderatsmitgliedern und den Vorständen aller örtlichen Vereine ehrte die Gemeinde Glött den überaus engagierten Jubilar für sein ehrenamtliches Wirken über Jahrzehnte.

Die Chorgemeinschaft eröffnete die Feierlichkeiten mit einer amüsanten Darbietung über seine ehrenamtlichen Aktivitäten sowie seiner Ehefrau Anni, die ebenfalls einige Tage vorher ihren 75. Geburtstag feiern durfte.

Der Erste Bürgermeister Friedrich Käßmeyer würdigte anschließend den großen Einsatz von Johann Sailer. Seine Mitgliedschaft in den örtlichen Vereinen, die er stets bei sämtlichen Aktivitäten und Festen mit seinem Einsatz und benötigtem Equipment unterstützte, sei Ausdruck seiner sozialen Einstellung.

Besondere Freude bereitet ihm die Musik. Seit 60 Jahren ist er aktiver Sänger und seit 25 Jahren 1. Vorstand der Chorgemeinschaft.

Von 1977 bis 2021 war er Bassist bei der Blaskapelle Glött.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Glött war er 40 Jahre aktiv, war immer zur Stelle, wenn Hilfe gebraucht wurde.

24 Jahre von 1990 bis zum Jahre 2014 war Johann Sailer Mitglied im Gemeinderat Glött, davon 12 Jahre als 2. Bürgermeister.

Der Laudator hob in seiner Ansprache hervor, dass der Geehrte ihm in dieser Zeit immer loyal zur Seite stand. Er schätzte stets seine ausgesprochen soziale, helfende Einstellung und zitierte Charles Dickens: „Tue so viel Gutes, wie du kannst, und mache so wenig Gerede wie nur möglich darüber“.

Aufgrund all seiner Verdienste, beschloss der Gemeinderat ihm den Bürgerbrief der Gemeinde Glött zu verleihen.

Nach der feierlichen Übergabe des Bürgerbriefes gratulierten die Gemeinderatsmitglieder, die Vorstände des Gesangvereins, der Blaskapelle, des Fischervereins, der Freiwilligen Feuerwehr, des Obst- und Gartenbauvereins, des Schützenvereins, des Soldaten- und Veteranenvereins und der Spiel- und Sportvereinigung Glött sowie in Vertretung der CSU, der ehemalige Landtagsabgeordnete Georg Winter, der zudem seit der gemeinsamen Schulzeit eng mit dem Geehrten verbunden ist.

Für die feierliche Umrahmung sorgte die Chorgemeinschaft sowie die Blaskapelle Glött.

Fotograf: Anita Rößle

Pressemitteilung

Sitzung des Gemeinderates Glött am 3. Januar 2024

Am 03. Januar 2024 fand die 1. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

Bekanntgabe der Finanzierungszusage für Kindergarten und Kinderkrippe

Durch die Bemühungen von Herrn Georg Winter und Herrn Abgeordneten MdL Manuel Knoll konnte eine höhere Fördersumme generiert werden.

Die Regierung von Schwaben sagt bei Gesamtkosten von 3.900.000,00 € für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 24 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen eine Fördersumme von 1.782.000,00 € zu. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gemeinde erklärt, dass diese in der Lage ist, die Eigenmittel zu erbringen und den Neubau vorzufinanzieren.

Festlegung des Kita-Baus auf EH40-Standard

Die Förderzusage der KfW in Höhe von 113.600,00 € liegt bei Bebauung in EH40-Standard vor.

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Bauweise in EH40 für die neue Kindertageseinrichtung.

Erlass einer Einbeziehungssatzung (Ziegelstraße)

Der 1. Bürgermeister verlas das Schreiben des Landratsamtes Dillingen zu einer Bauvoranfrage, wobei die Bedingung der Erlass einer Einbeziehungssatzung wäre.

Unter Voraussetzungen wäre eine Genehmigung möglich.

Nach Abschluss von Verträgen mit den Antragstellern signalisiert die Gemeinde Zustimmung zum Erlass einer Einbeziehungssatzung.

Sonstiges

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden Straßenbeschädigungen angesprochen, die beseitigt werden müssen (Regenrinne Bräuhausstraße, Ausbruch des Kleingranits „Am Schloßgarten“ und „Am Feldle“).

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil wurde über Personal- und Grundstücksangelegenheiten beraten.

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister

Reinigungskraft gesucht!

Die Gemeinde Glött sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) für den Kindergarten der Gemeinde Glött für 7 Wochenstunden. (geringfügige Beschäftigung).

Für das Arbeitsverhältnis und die Vergütung gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD.) Beschäftigte erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

Interessierte Personen werden gebeten, sich bei der Gemeinde Glött, Hauptstr. 31, 89353 Glött zu bewerben.

Auskünfte erteilt Herr Bürgermeister Käßmeyer unter Tel. 09075/1644.

Käßmeyer
Erster Bürgermeister

Pressemitteilung

Sitzung des Gemeinderates Glött am 25. Oktober 2023

Am 25. Oktober 2023 fand die 13. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

1. Bericht über Planungsstand

  • Kindergarten/Kinderkrippe und ehemaliges
  • Amtshaus sowie über Fördermöglichkeiten

Ehemaliges Amtshaus

Die Fa. Schwertberger hat die Verkleidung der Decke im Musikzimmer entfernt.

Herr Josef und Sebastian Schuster vom ASCO-Team informierten die Gemeinderatsmitglieder über den schlechten Zustand der Decke.

Ferner hat sich bei der Offenlegung der Böden im OG (ehemalige Küche) gezeigt, dass die Balken oberseitig defekt sind. Der Boden hat sich um ca. 15 cm gesenkt und wurde früher bereits mehrmals aufgefüttert. Zur Veranschaulichung zeigten Sie Bilder des jetzigen, durchgebogenen Stahlträgers im Musikzimmer und der massiv beschädigten Fußböden im OG.

Zur Beseitigung der statischen Probleme müsste im Musikzimmer ein größer dimensionierter Träger oder eine zusätzliche Stütze eingebaut werden. Zudem trifft eine konzentrierte Last am Eckpunkt bei den geplanten Toiletten auf. Statisch gesehen wäre der bisherig geplante Umbau daher problematisch. Zudem würden derzeit nicht abschätzbare Mehrkosten auftreten. Das Architekturbüro rät daher, dass die Substanz der bisherigen Gründung erhalten und kein Eingriff in den Kellerbereich vorgenommen wird. Die Verlegung des Aufzuges nach außen wird vom ASCO-Tema empfohlen. Hierdurch wird allerdings der bisherige Musikraum um 1,5 m in seiner Breite reduziert.

Der 1. Bürgermeister wird mit den betroffenen Vereinen über diese Lösungsmöglichkeit sprechen.

Kindergarten/Kinderkrippe

Der Gemeinderat hatte noch Fragen bezüglich der Höhe des Treppenhauses der neuen Kindertageseinrichtung und dem Pflegeaufwand der Dachbegrünung. Herr Josef Schuster erklärte den Mitgliedern des Gemeinderates, dass die Größe durch die vorgeschriebene Höhe von 2,80 m im Aufzugbereich erforderlich ist.  Bei der Dachbegrünung handele es sich um eine extensive Anpflanzung, die keinerlei Pflege bedarf.

Herr Schuster informierte den Gemeinderat, dass die Werkplanung fast vollständig durchgeführt wurde. Die Heizungsart der neuen KITA müsse allerdings endgültig geklärt werden, damit die Werkplanung für den Keller vollendet werden kann.

Zur Abklärung, ob eine Warmwasserpumpe installiert werden kann, ist die Prüfung der Wasserquantität und Wasserqualität notwendig. Die Fa. Hydrodrill aus Offingen hat ein Angebot zur Bohrung und Untersuchung in Höhe von ca. 8.500,00 € abgegeben.

Der Gemeinderat beschließt zur Abklärung der Grundwassersituation, den Auftrag an die Fa. Hydrodrill zum Angebotspreis zu vergeben.

Ferner gab Herr Josef Schuster bekannt, dass ein Zuschuss für ein Effizienzhaus 40 von 87.000,00 € möglich wäre.

Es wurde darüber diskutiert, ob der geplante KITA-Bau die Effizienzklasse 40 unbedingt einhalten muss oder ob nicht die EFK 55 ausreichend wäre. Eine EFK 40 sei bei öffentlichen Gebäuden keine Vorschrift, so das Architekturbüro.

Herr Schuster spricht sich allerdings für die Effizienzklasse 40 aus, da der Energieverbrauch geringer sei.

Das Architekturbüro ASCO-Team wurde gebeten, eine Kostenberechnung für die Effizienzklasse 55 zu machen, um mögliche Kostensenkungen für den Neubau abzuklären.

Die Förderung durch die Regierung Schwaben für die geplante Kindertageseinrichtung sei noch nicht endgültig entschieden, informierte der 1. Bürgermeister die Gemeinderäte.

Regionaler Planungsverband Augsburg; Fortschreibung Sonstiges

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Augsburg hat beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Regionalplan der Region Augsburg durchzuführen. Dabei werden die von Bundes- und Landesregierung geänderten Kriterien für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen überarbeitet.

Ziel des Regionalen Planungsverbands ist es, die Flächenvorgaben des Bundes und des Freistaats Bayern zu erfüllen und hierzu mindestens 1,8% der Regionsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie festzulegen. Der Planungsausschuss strebt nach derzeitigem Sachstand an, diejenigen Flächen, die nicht als Vorranggebiete festgelegt werden, als „weiße Flächen“ zu belassen. In diesen „weißen Flächen“ gelten Windenergieanlagen, sofern die Flächen im unbeplanten Außenbereich liegen, 

  • für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel nicht erreicht wird, als privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) (in der Regel genehmigungsfähig),
  • für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel erreicht wird, als sonstige Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) (in der Regel nicht genehmigungsfähig)

Auf Grundlage der Beschlüsse des Planungsausschusses und vor dem Hintergrund der genannten rechtlichen Vorgaben hat der Regionsbeauftragte eine Eingrenzung von Suchräumen innerhalb der Region vorgenommen. Die Eingrenzung von Suchräumen stellt einen ersten Schritt bei der Identifikation von Flächen dar, die möglicherweise künftig als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden können. Im weiteren Verfahren und auch nach Auswertung der hier gegenständlichen informellen Anhörung werden die Suchräume weiter eingegrenzt werden. Dies soll auf Grundlage eines regionsweiten und einheitlichen Kriterienkatalogs zu erfolgen (regionsweites Steuerungskonzept), wobei die Suchräume zunächst um jene Gebiete reduziert werden, in denen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windenergieanlagen unmöglich ist.

Zweck dieser informellen Anhörung ist es, die nach Berücksichtigung der o.a. Kriterien verbleibenden Suchräume (= schraffierte Flächen) weiter einzugrenzen und ggf. Kriterien für die Festlegung von Ausschlussgebieten zu identifizieren. Im Anschluss an das informelle Genehmigungsverfahren wird ein formelles Genehmigungsverfahren durchgeführt.

Auf Glötter Flur sind vom Regionalen Planungsverband Augsburg drei Gebiete vorgeschlagen worden. Diese drei Flächen wurden im Gemeinderat diskutiert. Nachdem die Fläche im Glötter Ried deutlich tiefer liegt, wird eine Windnutzung hier nicht als sinnvoll erachtet. Der Gemeinderat ist sich einig, dass das Gebiet östlich von Heudorf das meiste Potenzial für Windkraft bietet. Eine Interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Holzheim und Altenmünster wäre sinnvoll.

Der Gemeinderat beschließt, die ausgewiesene Fläche östlich des Ortsteils Heudorf in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Holzheim und Altenmünster für die Windkraftnutzung auszuweisen.

Sonstiges

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.

Nichtöffentlicher Teil

Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über einen Gebührenbescheid sowie über Personalangelegenheiten beraten.

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister

BRK – Tag der offenen Tür

Bayerisches Rotes Kreuz – Kreisverband Dillingen Bereitschaft Aschberg – Tag der offenen Tür am 22. Oktober 2023

Pressemitteilung

Sitzung des Gemeinderates Glött am 20. September 2023

Am 20. September 2023 fand die 11. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

Gleich zu Beginn der Sitzung wurde auf Vorschlag des Er-sten Bürgermeisters und mit Zustimmung aller anwesenden Ratsmitglieder folgender zusätzlicher Beratungspunkt in die Tagesordnung aufgenommen:

Informationen über den Sachstand des ehemaligen Amtshaus der „Fugger“

Das Architekten- und Ingenieurbüro ASCO-Team informierte den Gemeinderat über statische Probleme am ehemaligen Amtshaus. Beim Öffnen der Decken im Obergeschoss wurden starke Setzungen festgestellt, welche vermutlich auf verschiedene Umbaumaßnahmen in den vergangenen Jahren zurückzuführen sind. Da die statische Funktion der Deckenbalken im Bereich des Musikzimmers lt. ASCO-Team, Herrn Schuster jun., nicht nachweisbar ist, muss die Decke für weitere Untersuchungen freigelegt werden. Hierfür wird die Fa. Schwertberger beauftragt. Im Anschluss daran wird das Architektenbüro ASCO-Team die erforderlichen weiteren Untersuchungen vornehmen. Die statischen Probleme führen dazu, dass die Nutzung des jetzigen Musikzimmers wegen Gefahr in Verzug bis auf weiteres untersagt werden muss.

Informationen zum Kindergartenneubau

Herr Schuster vom ASCO-Team informierte die Ratsmitglieder über aktuelle Planungen bzw. Änderungen zur Fassadengestaltung des zukünftigen neuen Kindergartens. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Farbgestaltung bzw. die Anordnung und Größe der Fenster. Mehrkosten werden durch diese Änderungen nicht anfallen.

Der Mitglieder des Gemeinderates stimmten den vorgeschlagenen Änderungen zu.

Das Ergebnis des Baugrundgutachtens bestätigt die Notwendigkeit einer Sondergründung. Die Kosten hierfür werden sich im Rahmen der Kostenschätzung bewegen.

Der mögliche Einbau einer Grundwasserwärmepumpe ist zu klären. Hierzu soll eine Spezialfirma beauftragt werden.

Beschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr Glött

Für die Beschaffung neuer Schutzausrüstung und Ausstattungsgegenständen wurden von drei Firmen Angebote angefordert. Zwei Firmen haben kein Angebot abgegeben.

Den Auftrag erhielt die Firma Feuerlösch- und Arbeitsschutzgeräte Fischer GmbH aus Dinkelscherben.

Stellungnahme zur Gastransportleitung „Augusta“

Seitens der Gemeinde Glött besteht mit den Planungen grundsätzlich Einvernehmen. Im Rahmen der Stellungnahme soll jedoch gefordert werden, dass, um die gemeindlichen Straßen nicht zu beschädigen, im Bereich von asphaltierten Straßen das Spülbohrverfahren angewandt werden soll. Außerdem sind bei den betroffenen gemeindlichen Grundstücken, Straßen und Wegen vor Durchführung der Baumaßnahmen Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Zu beachten ist außerdem, dass sich zwischen Glött und Heudorf eine Wasserleitung sowie zwei Abwasserleitungen befinden.

Regionaler Planungsverband Augsburg; Fortschreibung Nutzung der Windenergie; Informelle Anhörung zu Suchräumen

Herr Bürgermeister Käßmeyer stellte die aktuellen Planungen des regionalen Planungsverbandes Augsburg vor. Die Entscheidung über die Abgabe einer Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen getroffen.

Erlass einer Hebesatzsatzung

Die Gemeinde Glött erlässt eine Hebesatzsatzung. Die Hebesätze der Grundsteuern A und B bleiben unverändert. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird von bisher 300 v. H. auf 310 v. H. angehoben. Die Satzung wird in einem der nächsten Amtsblätter veröffentlicht. Die Satzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald eine Haushaltssatzung mit Hebesätzen erlassen wird.

Festsetzung der Wahlhelferentschädigung für die Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023

Die Gemeinde Glött beschloss, jedem Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 eine Wahlhelferentschädigung in Höhe von 50,00 Euro zu gewähren.

Sonstiges

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.

Nichtöffentlicher Teil

Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Kassenangelegenheiten behandelt sowie die Annahme einer Geldspende für den Kindergarten Glött nachträglich genehmigt.

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister

Pressemitteilung

Sitzung des Gemeinderates Glött am 06. September 2023

Am 06. September 2023 fand die 10. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

Baugesuche

Die Gemeinde Glött stellt unter folgenden Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen für eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen auf Fl.Nr. 179/1, Gemarkung Glött in Aussicht:

Der Gemeinderat sieht das Grundstück auf Fl.Nr. 179/1 der Gemarkung Glött ohne Bebauungsplan als bebaubar an. Da ein Einfügungsgebot besteht, ist allerdings nur eine eingeschoßige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoß und Satteldach möglich. Außerdem muss bei Bebauung der Hang gesichert sowie der Immissionsschutz eingehalten werden. Die abwassermäßige Erschließung hat durch die Bauwerber über den „Auenweg“ zu erfolgen.

Anschließend erteilt die Gemeinde ihr Einvernehmen zu folgendem Bauvorhaben:

  • Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelcarports und Einzäunung des Grundstücks auf Fl.Nr. 227, Gemarkung Glött

Die Einzäunung des Grundstücks wird mit Einschränkungen genehmigt.

Bedarfsanerkennungsbeschluss für Kindergartenneubau Glött

Zur Beantragung einer Förderung für den Neubau einer kombinierten Kindertageseinrichtung in Glött wurde eine Bedarfsplanung erforderlich und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Zur weiteren Bearbeitung des Förderantrages ist nunmehr ein Bedarfsanerkennungsbeschluss erforderlich.

Der Gemeinderat erkennt die vorgelegten Ausführungen zur kommunalen Bedarfsplanung an.

Sonstiges:

Stellungnahme der LEW zur Nahwärmeversorgung

Für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Nahwärmeversorgung ist eine Wärmedichte von 200 MWh/ha notwendig. Aufgrund der geringen Wärmedichte kam die LEW zu dem Ergebnis, dass eine Nahwärmeversorgung für die Gesamtgemeinde Glött nicht wirtschaftlich darstellbar sei. Es wird, um weitere Wärmeversorgungsoptionen untersuchen zu können empfohlen, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Das Ergebnis der Anfrage bei Energie Schwaben bezüglich der Nahwärmeversorgung für Glött steht noch aus.

Aufnahme von Flüchtlingen

Das Landratsamt Dillingen a. d. Donau hat in der Gemeinde Glött ein Wohngebäude zur Unterbringung von Asylsuchenden angemietet, die voraussichtlich ab Oktober einziehen werden. Es ist eine Unterbringung bis zu zwölf Personen vorgesehen. Im Gemeinderat wurde daher thematisiert, wie Ehrenamtliche zur Unterstützung der Asylsuchenden gewonnen werden können. Anschließend informierte Gemeinderätin Alexandra Bronnhuber die Ratsmitglieder über ihre Aufgaben als Integrationslotsin beim Landratsamt Dillingen und stellte die Integreat-App vor, welche bei der Unterstützung der Flüchtlinge hilft. Hier findet man Informationen zu Themen wie Arbeit, Sprachkursen, Gesundheit, Alltag und Freizeit.

Download: Integreat.app/dillingenanderdonau

Nichtöffentlicher Teil

Im Nichtöffentlichen Teil behandelte der Gemeinderat neben der Genehmigung von Notariatsurkunden einen Zuschussantrag für denkmalpflegerischen Mehraufwand und beriet über Auftragsvergaben.

Ab 01.01.2024 wird der Hebesatz der Gewerbesteuer von 300 v. H. auf den Nivellierungshebesatz 310 v. H. angehoben. Auf dieser Grundlage werden die Zuschüsse des Freistaates Bayern berechnet.

Abschließend wurde über Personalangelegenheiten beraten.

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister