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Bekanntmachung

3. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan „Ziegelstraße“:
a) Änderungs- und Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Glött hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Ziegelstraße“ im Südosten von Glött aufzustellen, um die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses zu ermöglichen.
Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 3 BauGB Rechnung zu tragen, soll zudem der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.05.2025 die vom Büro Blatter und Burger aus Gundelfingen, gefertigten Vorentwürfe zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes “ Ziegelstraße „, jeweils in der Fassung vom 07.05.2025, gebilligt.

Die 3. Flächennutzungsplanänderung umfasst das Grundstück Fl.Nrn. 179/1, Gemarkung Glött, und ist aus folgender Planzeichnung ersichtlich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 179/1 sowie 286 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Glött, und ist aus folgender Planzeichnung ersichtlich:

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 22.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Glött (www.gemeinde-gloett.de) eingesehen werden.

Zusätzlich liegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zu den Planentwürfen. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim vorzubringen.

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden beim Flächennutzungsplan:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls unter www.gemeinde-gloett.de eingesehen werden kann und öffentlich ausliegt.

Glött, den 12.05.2025

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister


PDF-Dateien zum Download:

Bebauungsplan “Ziegelstraße“

Änderung des Flächennutzungsplanes

Planzeichnung

Anlage 1 zum Bebauungsplan „Ziegelstraße“

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

    Bekanntmachung

    Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb der Gastransportleitung AUGUSTA zwischen Wertingen (Landkreis Dillingen an der Donau) und Kötz (Landkreis Günzburg) durch die bayernets GmbH

    Erörterungstermin im Rahmen des Anhörungsverfahrens

    Die zu dem oben genannten Vorhaben rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen sowie sonstigen Äußerungen werden von der Regierung von Schwaben in einem Erörterungstermin behandelt (§ 43a EnWG, § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG, Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG).

    Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Gemeinden Wertingen, Laugna, Zusamaltheim, Villenbach, Holzheim, Glött, Winterbach, Dürrlauingen, Haldenwang, Burgau, Rettenbach und Kötz beansprucht.

    1. Der Erörterungstermin findet statt am

    Dienstag, den 10.09.2024,
    ab 9.30 Uhr
    in der Turn- und Festhalle Jettingen,
    Christoph-von-Schmid-Straße 4 (östlicher Eingang),
    89343 Jettingen-Scheppach.

    Falls die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden kann, wird der Erörterungstermin am Mittwoch, den 11.09.2024, am oben genannten Ort ab 9.30 Uhr fortgesetzt.

    Der Einlass beginnt jeweils ab 9.00 Uhr.

    • Diese Bekanntmachung kann sowohl auf der Internetseite der betroffenen Verwaltungsgemeinschaften bzw. Gemeinden als auch auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter https://www.regierung.schwaben.bayern.de/ (à Planfest-stellungsverfahren à Energieversorgungsleitungsrechtliche Planfeststellungsver-fahren) eingesehen werden.

    Darüber hinaus ist der Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 20 UVPG auch über das zentrale Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ zugänglich.

    • Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt an dem Erörterungstermin sind neben der Vorhabenträgerin und den Trägern öffentlicher Belange die vom Plan Betroffenen und alle, die Äußerungen abgegeben haben (Einwendungsführer) sowie deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte. Die Teilnehmer am Erörterungstermin werden gebeten, sich auf Nachfrage durch Vorlage eines Identitätsdokuments (z. B. Personalausweis oder Reisepass) auszuweisen. Bevollmächtigte von Einwendungsführern haben ihre Vertretungsberechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Regierung von Schwaben zu geben.
    • Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (z. B. eines Betroffenen) in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann und, dass das Anhörungsverfahren mit Abschluss des Erörterungstermins beendet ist.

    Die Äußerungen der Einwendungsführer werden im weiteren Verfahren auch dann im Rahmen der Entscheidungsfindung berücksichtigt, wenn diese nicht am Erörterungstermin teilnehmen.

    • Es ist vorgesehen, zunächst die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange zu behandeln und anschließend die von Bürgern erhobenen Äußerungen.

    Diese Tagesordnung ist unverbindlich. Aus der Tagesordnung kann nicht abgeleitet werden, zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Tagesordnungspunkte Gegenstand der Erörterung werden oder zu welchem Zeitpunkt ein bestimmtes Thema erörtert wird. Sobald einer der Tagesordnungspunkte oder auch ein einzelnes Thema abschließend erörtert worden ist, besteht seitens der Einwendungsführer kein Anspruch mehr auf weitere bzw. erneute diesbezügliche Erörterung.

    • Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
    • Für die weitere Organisation ist es hilfreich, wenn der Teilnahmewille vorab schriftlich (Regierung von Schwaben, Sachgebiet 21, Fronhof 10, 86152 Augsburg) oder an die E-Mail-Adresse VerfahrenEnWG@reg-schw.bayern.de bis spätestens Freitag, den 23.08.2024, mitgeteilt wird. Das Recht Betroffener, am Termin teilzunehmen, besteht auch ohne vorherige Anmeldung.
    • Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten oder Vertreter, werden nicht erstattet.
    • Im Rahmen des Erörterungstermins im oben genannten Planfeststellungsverfahren werden die personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

    Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO.

    Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Regierung von Schwaben, Fron-hof 10, 86152 Augsburg, Tel.: 0821 / 327-01, E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de.

    Kontaktdaten des Behördlichen Datenschutzbeauftragten an der Regierung von Schwaben:

    Regierung von Schwaben, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Fronhof 10, 86152 Augsburg, Tel.: 0821 / 327-01, E-Mail: Datenschutzbeauftragter@reg-schw.bayern.de.

    Nach der DSGVO bestehen folgende Rechte:

    • Betroffene können Auskunft verlangen, ob und gegebenenfalls welche personenbezogenen Daten die Regierung von Schwaben von ihnen verarbeitet werden und erhalten weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Dieses Auskunftsrecht kann in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
    • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht den Betroffenen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
    • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Betroffene die Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen (Art. 17 und Art. 18 DSGVO). Das Recht der Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO besteht unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 b) DSGVO).
    • Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e) DSGVO), haben Betroffene das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn sie hierfür Gründe haben, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
    • Wenn Betroffene in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht ihnen gegebenenfalls das Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

    Sollten Betroffene von ihren Rechten Gebrauch machen, prüft die Regierung von Schwaben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

    Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der DSGVO oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.

    Betroffenen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu.

    Kontaktdaten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz:

    Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, Tel.: 089 / 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de.

    Holzheim, 24.07.2024

    Brenner

    Pressemitteilung

    Anträge auf Hochwassersoforthilfe angesichts Überschwemmungen im Zusammenhang mit aktuellem Hochwasser können ab sofort beim Landratsamt gestellt werden

    Am 4. Juni 2024 hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch Soforthilfen zu unterstützen.

    Dazu können die Anträge auf Auszahlung von Hochwassersoforthilfe ab sofort beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau gestellt werden.

    Dabei bittet die Behörde zu beachten, dass das Landratsamt ausschließlich für die Auszahlung folgender Soforthilfen zuständig ist:

    • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privatpersonen und nicht gewerbliche Vermieter
    • Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter“
    • Finanzhilfe nach der Härtefallfondsrichtlinie für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter bei Existenzbedrohung

    Die Antragsformulare sowie die dazugehörigen Richtlinien sind auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-dillingen.de) unter „Aktuelle Informationen zur Hochwasserlage im Landkreis Dillingen“ veröffentlicht.

    Die Anträge sind beim Landratsamt Dillingen mit dem Betreff „Hochwasserhilfe“ bis spätestens 31. August 2024 einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Die Anträge sind unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises einzureichen.
    Bei digitaler Einreichung ist darauf zu achten, dass der Antrag mit einer Unterschrift versehen ist. Die digitale Antragsstellung sollte über die E-Mail-Adresse hochwasserhilfe@landratsamt.dillingen.de erfolgen.

    Für Bürger, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken der Antragsformulare haben, können die Anträge, die beim Landratsamt bearbeitet werden, an der Info des Landratsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden. Dort können ausgefüllte Anträge auch zur weiteren Bearbeitung abgegeben werden.

    Die Auszahlungsbeträge belaufen sich bei Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ maximal 5.000,00 € und bei „Ölschäden an Gebäuden“ maximal 10.000,00 € je Wohngebäude.

    Aus dem Härtefonds bei Existenzbedrohung können den Geschädigten im Einzelfall höhere Beträge ausbezahlt werden.

    Das Landratsamt bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung der eingehenden Anträge, bittet jedoch um Verständnis, wenn angesichts der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträgen die Auszahlung unter Umständen nicht sofort am darauf folgenden Tag erfolgen kann.

    Die Anträge auf Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor bearbeitet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen (Informationen: www.aelf-nw.bayern.de).

    Das Regierung von Schwaben bearbeitet Anträge auf Soforthilfen für gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern im Landkreis Dillingen a.d.Donau (Informationen: www.regierung.schwaben.bayern.de).

    H u r l e r

    Pressemitteilung

    Sitzung des Gemeinderates Glött am 20. März 2024

    Am 20. März 2024 fand die 3. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

    Information zur evtl. Windkraftnutzung im Gemeindewald; GP Joule

    Herr Demmeler von der Fa. GP-Joule erläuterte in einer Power-Point-Präsentation eine mögliche Windkraftnutzung der gemeindlichen Fläche im Weisinger Forst.

    Anschließend beantwortete er Fragen aus den Reihen des Gemeinderats

    Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 77, Hauptstraße 42, Gemarkung Glött

    Zum Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 77, Hauptstraße 42, Gemarkung Glött wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

    Antrag auf Erlass der Jahrespacht für den „Schützenstadl“

    Die Gemeinde Glött gewährt dem Schützenverein „Edelweiß“ Glött e.V. auf seinen Antrag vom 29.02.2024 einen Zuschuss auf die Jahrespacht in Höhe von 401,62 €.

    Sonstiges

    Herr Bürgermeister Käßmeyer informierte die Ratsmitglieder, dass es bisher noch keine positive Rückmeldung auf die ausgeschriebene Hausarztstelle in Glött gibt.

    Gemeinderat Klaus Rößle teilte den Gemeinderatsmitgliedern mit, dass ab Mai 2024 ein Ärztezentrum in Welden öffnet. Ob evtl. in Glött von diesen Ärzten Außensprechtage angeboten werden könnten, solle nachgefragt werden.

    Über eine stattgefundene Versammlung der Jugendbeauftragten am 11.03.2024 im Landratsamt Dillingen informierte Gemeinderat Michael Wagner.

    Gemeinderätin Monika Eisenhofer sprach Mängel am Spielplatz an. Die Gemeinderäte waren sich einig, dass die Mängel zeitnah beseitigt werden müssen.

    Nichtöffentlicher Teil

    Im nichtöffentlichen Teil wurde über die Vergabe der Abbrucharbeiten für das ehemalige Anwesen „Wirtle“ sowie über die Einstellung einer Erzieherin zum 22. April 2024 im Kindergarten Glött entschieden.

    Friedrich Käßmeyer
    Erster Bürgermeister

    Pressemitteilung

    Sitzung des Gemeinderates Glött am 06. September 2023

    Am 06. September 2023 fand die 10. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

    Baugesuche

    Die Gemeinde Glött stellt unter folgenden Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen für eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen auf Fl.Nr. 179/1, Gemarkung Glött in Aussicht:

    Der Gemeinderat sieht das Grundstück auf Fl.Nr. 179/1 der Gemarkung Glött ohne Bebauungsplan als bebaubar an. Da ein Einfügungsgebot besteht, ist allerdings nur eine eingeschoßige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoß und Satteldach möglich. Außerdem muss bei Bebauung der Hang gesichert sowie der Immissionsschutz eingehalten werden. Die abwassermäßige Erschließung hat durch die Bauwerber über den „Auenweg“ zu erfolgen.

    Anschließend erteilt die Gemeinde ihr Einvernehmen zu folgendem Bauvorhaben:

    • Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelcarports und Einzäunung des Grundstücks auf Fl.Nr. 227, Gemarkung Glött

    Die Einzäunung des Grundstücks wird mit Einschränkungen genehmigt.

    Bedarfsanerkennungsbeschluss für Kindergartenneubau Glött

    Zur Beantragung einer Förderung für den Neubau einer kombinierten Kindertageseinrichtung in Glött wurde eine Bedarfsplanung erforderlich und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Zur weiteren Bearbeitung des Förderantrages ist nunmehr ein Bedarfsanerkennungsbeschluss erforderlich.

    Der Gemeinderat erkennt die vorgelegten Ausführungen zur kommunalen Bedarfsplanung an.

    Sonstiges:

    Stellungnahme der LEW zur Nahwärmeversorgung

    Für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Nahwärmeversorgung ist eine Wärmedichte von 200 MWh/ha notwendig. Aufgrund der geringen Wärmedichte kam die LEW zu dem Ergebnis, dass eine Nahwärmeversorgung für die Gesamtgemeinde Glött nicht wirtschaftlich darstellbar sei. Es wird, um weitere Wärmeversorgungsoptionen untersuchen zu können empfohlen, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

    Das Ergebnis der Anfrage bei Energie Schwaben bezüglich der Nahwärmeversorgung für Glött steht noch aus.

    Aufnahme von Flüchtlingen

    Das Landratsamt Dillingen a. d. Donau hat in der Gemeinde Glött ein Wohngebäude zur Unterbringung von Asylsuchenden angemietet, die voraussichtlich ab Oktober einziehen werden. Es ist eine Unterbringung bis zu zwölf Personen vorgesehen. Im Gemeinderat wurde daher thematisiert, wie Ehrenamtliche zur Unterstützung der Asylsuchenden gewonnen werden können. Anschließend informierte Gemeinderätin Alexandra Bronnhuber die Ratsmitglieder über ihre Aufgaben als Integrationslotsin beim Landratsamt Dillingen und stellte die Integreat-App vor, welche bei der Unterstützung der Flüchtlinge hilft. Hier findet man Informationen zu Themen wie Arbeit, Sprachkursen, Gesundheit, Alltag und Freizeit.

    Download: Integreat.app/dillingenanderdonau

    Nichtöffentlicher Teil

    Im Nichtöffentlichen Teil behandelte der Gemeinderat neben der Genehmigung von Notariatsurkunden einen Zuschussantrag für denkmalpflegerischen Mehraufwand und beriet über Auftragsvergaben.

    Ab 01.01.2024 wird der Hebesatz der Gewerbesteuer von 300 v. H. auf den Nivellierungshebesatz 310 v. H. angehoben. Auf dieser Grundlage werden die Zuschüsse des Freistaates Bayern berechnet.

    Abschließend wurde über Personalangelegenheiten beraten.

    Friedrich Käßmeyer
    Erster Bürgermeister

    Sitzung des Gemeinderates Glött am 26. Juli 2023

    Am 26. Juli 2023 fand die 9. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

    Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023 mit Beschluss über die Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026

    Frau Bihler, Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, erläuterte die Entwürfe für Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 und die Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2026 der Gemeinde Glött.

    Der Gemeinderat beschloss den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie die Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2026 auf Grundlage der vorgelegten und erörterten Entwürfe.

    Behandlung der Anregungen aus der Bürgerversammlung

    Der Gemeinderat nahm die angesprochenen Punkte zur Kenntnis. Bezüglich des Seniorenkonzeptes der Gemeinde Holzheim werden Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit erfolgen.

    Genehmigung der Sanierung des ehemaligen Amtshauses

    Nachdem der Bauantrag für die Sanierung des Amtshauses durch das Landratsamt Dillingen a. d. Donau genehmigt wurde, beschloss der Gemeinderat die Durchführung der Maßnahme.

    Teilnahme am Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau des restlichen Netzes

    Seit April dieses Jahres gibt es das Förderprogramm des Bundes Gigabit-RL 2.0. Mit diesem Programm besteht die Möglichkeit, den Bereich in Glött auszubauen, der derzeit noch nicht ausgeschrieben werden konnte. Die Planungskosten werden mit einer Gesamtsumme von bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Planungskosten der Gemeinde werden deutlich niedriger sein.

    Der Gemeinderat beschloss, die Firma Breitbandberatung Bayern GmbH mit der Planung zu beauftragen.

    Sonstiges

    Auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters und Zustimmung aller anwesenden Ratsmitglieder wurden folgende Beratungspunkte in die Tagesordnung aufgenommen:

    Behandlung des Zuschussantrages des Fischereivereins

    Die Gemeinde Glött gewährt dem Fischereiverein Glött e.V. für die Baumaßnahme an der Bräuhausstraße einen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro.

    Benennung der Wahlvorsteher für die Land- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023

    Die Gemeinde Glött ernennt folgende Personen zum Wahlvorstand für die Land- und Bezirkswahl am 08.10.2023:

    StimmbezirkWahlvorsteherstv. Wahlvorsteher
    GlöttBürgermeister Friedrich KäßmeyerDanner Hermann
    BriefwahlTochtermann ManuelaBronnhuber Alexandra

    Anschließend unterrichtete Herr Bürgermeister Käßmeyer die Mitglieder des Gemeinderates darüber, dass ab Ende Juli 2023 zwölf Asylsuchende in der Gemeinde untergebracht werden.

    Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, Kontakt mit der LEW (Kommunalmanagement) aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Nahwärmeversorgung zu klären.

    Im Nichtöffentlichen Teil wurden keine Beratungspunkte behandelt.

    Friedrich Käßmeyer
    Erster Bürgermeister

    Pressemitteilung

    Sitzung des Gemeinderates Glött am 28. Juni 2023

    Am 28. Juni 2023 fand die 8. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

    Vorstellung des aktuellen Projektstatus der Gasleitung „AUGUSTA“,
    Inhalt der Planfeststellungsverfahren

    Herr Ambs von der Bayernets GmbH, München, stellte den aktuellen Sachstand zur geplanten Gasleitung „AUGUSTA“ in einer Power-Point-Präsentation vor und beantwortete aufkommende Fragen der Gemeinderatsmitglieder.

    Im Mai 2023 startete das Planfeststellungsverfahren, das voraussichtlich bis Mitte 2024 andauern wird. Die Bauphase schließt an, so dass eine Inbetriebnahme bis spätestens Ende des 4. Quartal 2025 erfolgen sollte.

    Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt durch eine Auslegung ab dem 24.07.2023 (30 Ordner). Ein entsprechender Link zur Einsichtnahme wird von der Fa. Bayernets GmbH freigeschalten. Dieser wird auf der Homepage der Gemeinde Glött veröffentlicht.

    Sachstand zur Genehmigung des neuen Kindergartens

    Herr Josef Schuster, ASCO-TEAM, informierte die Gemeinderäte, dass die Fachbehörden inzwischen angehört wurden. Die Stellungnahmen seien, bis auf drei Fachbehörden, alle eingegangen. Der Bedarfsplan wurde an die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, Frau Kokott, gesandt. Die Stellungnahme steht noch aus. Sobald diese vorliegt, kann die Förderung bei der Regierung von Schwaben beantragt werden.

    Zudem teilte Herr Schuster mit, dass eine detaillierte Kostenschätzung vorhanden sei, mittlerweile sämtliche Ausschreibungen vorbereitet und notwendige Abstimmungen getroffen wurden. Laut Bürgermeister muss der Förderantrag durch die Regierung von Schwaben genehmigt werden, bevor der Baubeginn festgelegt werden kann.

    Herr Schuster spricht an, dass über die Art der Heizungsanlage entschieden werden sollte. Auf eine endgültige Entscheidung, ob die Versorgung mit Nahwärme in der Gemeinde Glött erfolgt, würde er nicht warten. Sein Vorschlag wäre eine Heizung mit einer Wasserwärmepumpe. Bei der Baugrunduntersuchung könnte eine Schichtenwasseruntersuchung mit erfolgen, um zu klären, ob eine Wasserwärmepumpe möglich wäre.

    Dies wurde im Gemeinderat ausführlich diskutiert. Nachdem die Resonanz auf die Auswertung der Nahwärmeabfrage überwiegend positiv ausgefallen ist, wurde vorgeschlagen, übergangsweise eine mobile Heizungsanlage für die Kindertagesstätte einzurichten.

    Sonstiges

    Herr Schuster informierte die Gemeinderatsmitglieder über den aktuellen Sachstand zur Baugenehmigung der „Alten Schule“. Er rechne mit einer baurechtlichen Genehmigung Anfang Juli 2023. Mit der Denkmalschutzbehörde gibt es bezüglich des Standorts des Aufzuges noch Unstimmigkeiten.

    Nach der baurechtlichen Genehmigung kann das Ausschreibungsverfahren beginnen.

    Bekanntgaben Nichtöffentlicher Teil

    Im Nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde über die Genehmigung von Ingenieurverträgen sowie Vergabe einer Ingenieururleistung entschieden.

    Der 1. Bürgermeister informierte über die Sperrung des Kinderspielplatzes, da beim letzten Unwetter ein Kastanienbaum umgefallen ist. Es sind bei 3 weiteren Kastanienbäumen abzuklären, inwieweit sie eine Gefahr darstellen. Dazu wird der beauftragte Gutachter eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

    Die Gemeinde wird dann unverzüglich die geforderten Maßnahmen ergreifen um den Spielplatz schnellstmöglich öffnen zu können.

    Friedrich Käßmeyer
    Erster Bürgermeister