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Bekanntmachung

3. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan „Ziegelstraße“:
a) Änderungs- und Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Glött hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Ziegelstraße“ im Südosten von Glött aufzustellen, um die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses zu ermöglichen.
Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 3 BauGB Rechnung zu tragen, soll zudem der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.05.2025 die vom Büro Blatter und Burger aus Gundelfingen, gefertigten Vorentwürfe zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes “ Ziegelstraße „, jeweils in der Fassung vom 07.05.2025, gebilligt.

Die 3. Flächennutzungsplanänderung umfasst das Grundstück Fl.Nrn. 179/1, Gemarkung Glött, und ist aus folgender Planzeichnung ersichtlich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 179/1 sowie 286 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Glött, und ist aus folgender Planzeichnung ersichtlich:

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 22.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Glött (www.gemeinde-gloett.de) eingesehen werden.

Zusätzlich liegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zu den Planentwürfen. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim vorzubringen.

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden beim Flächennutzungsplan:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls unter www.gemeinde-gloett.de eingesehen werden kann und öffentlich ausliegt.

Glött, den 12.05.2025

Friedrich Käßmeyer
Erster Bürgermeister


PDF-Dateien zum Download:

Bebauungsplan “Ziegelstraße“

Änderung des Flächennutzungsplanes

Planzeichnung

Anlage 1 zum Bebauungsplan „Ziegelstraße“

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

    Bekanntmachung

    Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb der Gastransportleitung AUGUSTA zwischen Wertingen (Landkreis Dillingen an der Donau) und Kötz (Landkreis Günzburg) durch die bayernets GmbH

    Erörterungstermin im Rahmen des Anhörungsverfahrens

    Die zu dem oben genannten Vorhaben rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen sowie sonstigen Äußerungen werden von der Regierung von Schwaben in einem Erörterungstermin behandelt (§ 43a EnWG, § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG, Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG).

    Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Gemeinden Wertingen, Laugna, Zusamaltheim, Villenbach, Holzheim, Glött, Winterbach, Dürrlauingen, Haldenwang, Burgau, Rettenbach und Kötz beansprucht.

    1. Der Erörterungstermin findet statt am

    Dienstag, den 10.09.2024,
    ab 9.30 Uhr
    in der Turn- und Festhalle Jettingen,
    Christoph-von-Schmid-Straße 4 (östlicher Eingang),
    89343 Jettingen-Scheppach.

    Falls die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden kann, wird der Erörterungstermin am Mittwoch, den 11.09.2024, am oben genannten Ort ab 9.30 Uhr fortgesetzt.

    Der Einlass beginnt jeweils ab 9.00 Uhr.

    • Diese Bekanntmachung kann sowohl auf der Internetseite der betroffenen Verwaltungsgemeinschaften bzw. Gemeinden als auch auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter https://www.regierung.schwaben.bayern.de/ (à Planfest-stellungsverfahren à Energieversorgungsleitungsrechtliche Planfeststellungsver-fahren) eingesehen werden.

    Darüber hinaus ist der Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 20 UVPG auch über das zentrale Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ zugänglich.

    • Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt an dem Erörterungstermin sind neben der Vorhabenträgerin und den Trägern öffentlicher Belange die vom Plan Betroffenen und alle, die Äußerungen abgegeben haben (Einwendungsführer) sowie deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte. Die Teilnehmer am Erörterungstermin werden gebeten, sich auf Nachfrage durch Vorlage eines Identitätsdokuments (z. B. Personalausweis oder Reisepass) auszuweisen. Bevollmächtigte von Einwendungsführern haben ihre Vertretungsberechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Regierung von Schwaben zu geben.
    • Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (z. B. eines Betroffenen) in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann und, dass das Anhörungsverfahren mit Abschluss des Erörterungstermins beendet ist.

    Die Äußerungen der Einwendungsführer werden im weiteren Verfahren auch dann im Rahmen der Entscheidungsfindung berücksichtigt, wenn diese nicht am Erörterungstermin teilnehmen.

    • Es ist vorgesehen, zunächst die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange zu behandeln und anschließend die von Bürgern erhobenen Äußerungen.

    Diese Tagesordnung ist unverbindlich. Aus der Tagesordnung kann nicht abgeleitet werden, zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Tagesordnungspunkte Gegenstand der Erörterung werden oder zu welchem Zeitpunkt ein bestimmtes Thema erörtert wird. Sobald einer der Tagesordnungspunkte oder auch ein einzelnes Thema abschließend erörtert worden ist, besteht seitens der Einwendungsführer kein Anspruch mehr auf weitere bzw. erneute diesbezügliche Erörterung.

    • Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
    • Für die weitere Organisation ist es hilfreich, wenn der Teilnahmewille vorab schriftlich (Regierung von Schwaben, Sachgebiet 21, Fronhof 10, 86152 Augsburg) oder an die E-Mail-Adresse VerfahrenEnWG@reg-schw.bayern.de bis spätestens Freitag, den 23.08.2024, mitgeteilt wird. Das Recht Betroffener, am Termin teilzunehmen, besteht auch ohne vorherige Anmeldung.
    • Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten oder Vertreter, werden nicht erstattet.
    • Im Rahmen des Erörterungstermins im oben genannten Planfeststellungsverfahren werden die personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

    Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO.

    Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Regierung von Schwaben, Fron-hof 10, 86152 Augsburg, Tel.: 0821 / 327-01, E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de.

    Kontaktdaten des Behördlichen Datenschutzbeauftragten an der Regierung von Schwaben:

    Regierung von Schwaben, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Fronhof 10, 86152 Augsburg, Tel.: 0821 / 327-01, E-Mail: Datenschutzbeauftragter@reg-schw.bayern.de.

    Nach der DSGVO bestehen folgende Rechte:

    • Betroffene können Auskunft verlangen, ob und gegebenenfalls welche personenbezogenen Daten die Regierung von Schwaben von ihnen verarbeitet werden und erhalten weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Dieses Auskunftsrecht kann in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
    • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht den Betroffenen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
    • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Betroffene die Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen (Art. 17 und Art. 18 DSGVO). Das Recht der Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO besteht unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 b) DSGVO).
    • Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e) DSGVO), haben Betroffene das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn sie hierfür Gründe haben, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
    • Wenn Betroffene in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht ihnen gegebenenfalls das Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

    Sollten Betroffene von ihren Rechten Gebrauch machen, prüft die Regierung von Schwaben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

    Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der DSGVO oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.

    Betroffenen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu.

    Kontaktdaten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz:

    Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, Tel.: 089 / 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de.

    Holzheim, 24.07.2024

    Brenner

    Pressemitteilung

    Anträge auf Hochwassersoforthilfe angesichts Überschwemmungen im Zusammenhang mit aktuellem Hochwasser können ab sofort beim Landratsamt gestellt werden

    Am 4. Juni 2024 hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch Soforthilfen zu unterstützen.

    Dazu können die Anträge auf Auszahlung von Hochwassersoforthilfe ab sofort beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau gestellt werden.

    Dabei bittet die Behörde zu beachten, dass das Landratsamt ausschließlich für die Auszahlung folgender Soforthilfen zuständig ist:

    • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privatpersonen und nicht gewerbliche Vermieter
    • Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter“
    • Finanzhilfe nach der Härtefallfondsrichtlinie für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter bei Existenzbedrohung

    Die Antragsformulare sowie die dazugehörigen Richtlinien sind auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-dillingen.de) unter „Aktuelle Informationen zur Hochwasserlage im Landkreis Dillingen“ veröffentlicht.

    Die Anträge sind beim Landratsamt Dillingen mit dem Betreff „Hochwasserhilfe“ bis spätestens 31. August 2024 einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Die Anträge sind unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises einzureichen.
    Bei digitaler Einreichung ist darauf zu achten, dass der Antrag mit einer Unterschrift versehen ist. Die digitale Antragsstellung sollte über die E-Mail-Adresse hochwasserhilfe@landratsamt.dillingen.de erfolgen.

    Für Bürger, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken der Antragsformulare haben, können die Anträge, die beim Landratsamt bearbeitet werden, an der Info des Landratsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden. Dort können ausgefüllte Anträge auch zur weiteren Bearbeitung abgegeben werden.

    Die Auszahlungsbeträge belaufen sich bei Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ maximal 5.000,00 € und bei „Ölschäden an Gebäuden“ maximal 10.000,00 € je Wohngebäude.

    Aus dem Härtefonds bei Existenzbedrohung können den Geschädigten im Einzelfall höhere Beträge ausbezahlt werden.

    Das Landratsamt bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung der eingehenden Anträge, bittet jedoch um Verständnis, wenn angesichts der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträgen die Auszahlung unter Umständen nicht sofort am darauf folgenden Tag erfolgen kann.

    Die Anträge auf Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor bearbeitet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen (Informationen: www.aelf-nw.bayern.de).

    Das Regierung von Schwaben bearbeitet Anträge auf Soforthilfen für gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern im Landkreis Dillingen a.d.Donau (Informationen: www.regierung.schwaben.bayern.de).

    H u r l e r

    Pressemitteilung

    Sitzung des Gemeinderates Glött am 20. März 2024

    Am 20. März 2024 fand die 3. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

    Information zur evtl. Windkraftnutzung im Gemeindewald; GP Joule

    Herr Demmeler von der Fa. GP-Joule erläuterte in einer Power-Point-Präsentation eine mögliche Windkraftnutzung der gemeindlichen Fläche im Weisinger Forst.

    Anschließend beantwortete er Fragen aus den Reihen des Gemeinderats

    Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 77, Hauptstraße 42, Gemarkung Glött

    Zum Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 77, Hauptstraße 42, Gemarkung Glött wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

    Antrag auf Erlass der Jahrespacht für den „Schützenstadl“

    Die Gemeinde Glött gewährt dem Schützenverein „Edelweiß“ Glött e.V. auf seinen Antrag vom 29.02.2024 einen Zuschuss auf die Jahrespacht in Höhe von 401,62 €.

    Sonstiges

    Herr Bürgermeister Käßmeyer informierte die Ratsmitglieder, dass es bisher noch keine positive Rückmeldung auf die ausgeschriebene Hausarztstelle in Glött gibt.

    Gemeinderat Klaus Rößle teilte den Gemeinderatsmitgliedern mit, dass ab Mai 2024 ein Ärztezentrum in Welden öffnet. Ob evtl. in Glött von diesen Ärzten Außensprechtage angeboten werden könnten, solle nachgefragt werden.

    Über eine stattgefundene Versammlung der Jugendbeauftragten am 11.03.2024 im Landratsamt Dillingen informierte Gemeinderat Michael Wagner.

    Gemeinderätin Monika Eisenhofer sprach Mängel am Spielplatz an. Die Gemeinderäte waren sich einig, dass die Mängel zeitnah beseitigt werden müssen.

    Nichtöffentlicher Teil

    Im nichtöffentlichen Teil wurde über die Vergabe der Abbrucharbeiten für das ehemalige Anwesen „Wirtle“ sowie über die Einstellung einer Erzieherin zum 22. April 2024 im Kindergarten Glött entschieden.

    Friedrich Käßmeyer
    Erster Bürgermeister

    Pressemitteilung

    Sitzung des Gemeinderates Glött am 21. Februar 2024

    Am 21. Februar 2024 fand die 2. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

    Aufstellung von Verkehrsspiegeln

    Der 1. Bürgermeister informierte die Gemeinderatsmitglieder, dass drei Anträge für Verkehrsspiegel vorliegen:

    • Einmündung Erlenweg – Hauptstraße
    • Kurve Altenbaindter Str. – Fuggerstraße
    • Einmündung Ziegelstraße – Fuggerstraße

    Die Verkehrssituation wurde eingehend digital geprüft und ausführlich besprochen.

    Eine Unfallhäufigkeit ist an den genannten Verkehrsstellen nicht gegeben.

    Die Notwendigkeit zur Errichtung von Verkehrsspiegeln wird vom Gemeinderat nicht gesehen, außerdem gibt es noch eine Vielzahl von vergleichbaren Einmündungen.

    Der Gemeinderat lehnt aus diesem Grund die Anträge zur Aufstellung von Verkehrsspiegeln ab.

    Antrag auf Zuschuss der SSV Glött zur Sanierung der Beschattungsanlage in der Sporthalle

    Der Bürgermeister teilte den Gemeinderatsmitgliedern mit, dass die SSV Glött einen Antrag zur Sanierung der Beschattungsanlage in der Sporthalle gestellt hat. Nachdem das Jubiläum der SSV Glött vom 19.07.2024 bis 21.07.2024 stattfindet, ist eine dringende Notwendigkeit zum Austausch gegeben.

    Ein Angebot der Fa. Littwin, Offingen, in Höhe von 16.916,31 € liegt vor.

    Für einen Zuschuss des Landkreises Dillingen ist es erforderlich, dass die Gemeinde Glött 10 Prozent der Anschaffungskosten trägt.

    Der Gemeinderat beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.700 € für die SSV Glött zur Sanierung der Beschattungsanlage in der Sporthalle.

    Sonstiges

    Herr Bürgermeister Käßmeyer informierte die Ratsmitglieder über Folgendes:

    Bezüglich der Hausarztsuche wird eine Anzeige auf der Internetseite www.hausärzte-bayern.de geschaltet.

    Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Stand der Umbauten im ehemaligen Amtshaus. Der 1. Bürgermeister informierte, dass derzeit der Umbau bis zum Aschberg-Chorkonzert am 16.03.2024 ausgesetzt wird, damit der Chor uneingeschränkt proben kann. Danach ist eine Besprechung mit den Vorständen der Blaskapelle und dem Gesangverein über den weiteren Ablauf vorgesehen.

    Nichtöffentlicher Teil

    Im nichtöffentlichen Teil wurde eine Notariatsurkunde genehmigt sowie über die Einstellung der Erzieherin zum 01. März 2024 in der Kinderkrippe Glött-Aislingen entschieden

    Friedrich Käßmeyer
    Erster Bürgermeister

    Reinigung der Ortsstraßen

    Am Donnerstag, den 21. März 2024 wird die Gemeinde die Ortsstraßen mit einer Kehrmaschine reinigen lassen.

    Aus diesem Grund bitten wir die Anlieger, die Einlaufschächte auszuleeren und den Schmutz ca. 1 m nach dem Schacht in Fahrtrichtung abzulagern.

    Bitte helfen Sie mit, dass die Straßen schnell wieder gesäubert sind.

    Vielen Dank.

    Käßmeyer
    Erster Bürgermeister

    Johann Sailer mit Bürgerbrief der Gemeinde Glött geehrt

    Anlässlich seines 75. Geburtstages verlieh die Gemeinde Glött Herrn Johann Sailer am 03. März 2024 in einem festlichen Rahmen den Bürgerbrief der Gemeinde.

    Im Beisein seiner Familie und Freunden sowie einer großen Zahl von Gästen, den Gemeinderatsmitgliedern und den Vorständen aller örtlichen Vereine ehrte die Gemeinde Glött den überaus engagierten Jubilar für sein ehrenamtliches Wirken über Jahrzehnte.

    Die Chorgemeinschaft eröffnete die Feierlichkeiten mit einer amüsanten Darbietung über seine ehrenamtlichen Aktivitäten sowie seiner Ehefrau Anni, die ebenfalls einige Tage vorher ihren 75. Geburtstag feiern durfte.

    Der Erste Bürgermeister Friedrich Käßmeyer würdigte anschließend den großen Einsatz von Johann Sailer. Seine Mitgliedschaft in den örtlichen Vereinen, die er stets bei sämtlichen Aktivitäten und Festen mit seinem Einsatz und benötigtem Equipment unterstützte, sei Ausdruck seiner sozialen Einstellung.

    Besondere Freude bereitet ihm die Musik. Seit 60 Jahren ist er aktiver Sänger und seit 25 Jahren 1. Vorstand der Chorgemeinschaft.

    Von 1977 bis 2021 war er Bassist bei der Blaskapelle Glött.

    Bei der Freiwilligen Feuerwehr Glött war er 40 Jahre aktiv, war immer zur Stelle, wenn Hilfe gebraucht wurde.

    24 Jahre von 1990 bis zum Jahre 2014 war Johann Sailer Mitglied im Gemeinderat Glött, davon 12 Jahre als 2. Bürgermeister.

    Der Laudator hob in seiner Ansprache hervor, dass der Geehrte ihm in dieser Zeit immer loyal zur Seite stand. Er schätzte stets seine ausgesprochen soziale, helfende Einstellung und zitierte Charles Dickens: „Tue so viel Gutes, wie du kannst, und mache so wenig Gerede wie nur möglich darüber“.

    Aufgrund all seiner Verdienste, beschloss der Gemeinderat ihm den Bürgerbrief der Gemeinde Glött zu verleihen.

    Nach der feierlichen Übergabe des Bürgerbriefes gratulierten die Gemeinderatsmitglieder, die Vorstände des Gesangvereins, der Blaskapelle, des Fischervereins, der Freiwilligen Feuerwehr, des Obst- und Gartenbauvereins, des Schützenvereins, des Soldaten- und Veteranenvereins und der Spiel- und Sportvereinigung Glött sowie in Vertretung der CSU, der ehemalige Landtagsabgeordnete Georg Winter, der zudem seit der gemeinsamen Schulzeit eng mit dem Geehrten verbunden ist.

    Für die feierliche Umrahmung sorgte die Chorgemeinschaft sowie die Blaskapelle Glött.

    Fotograf: Anita Rößle

    Pressemitteilung

    Sitzung des Gemeinderates Glött am 3. Januar 2024

    Am 03. Januar 2024 fand die 1. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

    Bekanntgabe der Finanzierungszusage für Kindergarten und Kinderkrippe

    Durch die Bemühungen von Herrn Georg Winter und Herrn Abgeordneten MdL Manuel Knoll konnte eine höhere Fördersumme generiert werden.

    Die Regierung von Schwaben sagt bei Gesamtkosten von 3.900.000,00 € für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 24 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen eine Fördersumme von 1.782.000,00 € zu. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gemeinde erklärt, dass diese in der Lage ist, die Eigenmittel zu erbringen und den Neubau vorzufinanzieren.

    Festlegung des Kita-Baus auf EH40-Standard

    Die Förderzusage der KfW in Höhe von 113.600,00 € liegt bei Bebauung in EH40-Standard vor.

    Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Bauweise in EH40 für die neue Kindertageseinrichtung.

    Erlass einer Einbeziehungssatzung (Ziegelstraße)

    Der 1. Bürgermeister verlas das Schreiben des Landratsamtes Dillingen zu einer Bauvoranfrage, wobei die Bedingung der Erlass einer Einbeziehungssatzung wäre.

    Unter Voraussetzungen wäre eine Genehmigung möglich.

    Nach Abschluss von Verträgen mit den Antragstellern signalisiert die Gemeinde Zustimmung zum Erlass einer Einbeziehungssatzung.

    Sonstiges

    Aus der Mitte des Gemeinderates wurden Straßenbeschädigungen angesprochen, die beseitigt werden müssen (Regenrinne Bräuhausstraße, Ausbruch des Kleingranits „Am Schloßgarten“ und „Am Feldle“).

    Nichtöffentlicher Teil

    Im nichtöffentlichen Teil wurde über Personal- und Grundstücksangelegenheiten beraten.

    Friedrich Käßmeyer
    Erster Bürgermeister

    Reinigungskraft gesucht!

    Die Gemeinde Glött sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) für den Kindergarten der Gemeinde Glött für 7 Wochenstunden. (geringfügige Beschäftigung).

    Für das Arbeitsverhältnis und die Vergütung gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD.) Beschäftigte erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

    Interessierte Personen werden gebeten, sich bei der Gemeinde Glött, Hauptstr. 31, 89353 Glött zu bewerben.

    Auskünfte erteilt Herr Bürgermeister Käßmeyer unter Tel. 09075/1644.

    Käßmeyer
    Erster Bürgermeister

    Pressemitteilung

    Sitzung des Gemeinderates Glött am 25. Oktober 2023

    Am 25. Oktober 2023 fand die 13. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

    1. Bericht über Planungsstand

    • Kindergarten/Kinderkrippe und ehemaliges
    • Amtshaus sowie über Fördermöglichkeiten

    Ehemaliges Amtshaus

    Die Fa. Schwertberger hat die Verkleidung der Decke im Musikzimmer entfernt.

    Herr Josef und Sebastian Schuster vom ASCO-Team informierten die Gemeinderatsmitglieder über den schlechten Zustand der Decke.

    Ferner hat sich bei der Offenlegung der Böden im OG (ehemalige Küche) gezeigt, dass die Balken oberseitig defekt sind. Der Boden hat sich um ca. 15 cm gesenkt und wurde früher bereits mehrmals aufgefüttert. Zur Veranschaulichung zeigten Sie Bilder des jetzigen, durchgebogenen Stahlträgers im Musikzimmer und der massiv beschädigten Fußböden im OG.

    Zur Beseitigung der statischen Probleme müsste im Musikzimmer ein größer dimensionierter Träger oder eine zusätzliche Stütze eingebaut werden. Zudem trifft eine konzentrierte Last am Eckpunkt bei den geplanten Toiletten auf. Statisch gesehen wäre der bisherig geplante Umbau daher problematisch. Zudem würden derzeit nicht abschätzbare Mehrkosten auftreten. Das Architekturbüro rät daher, dass die Substanz der bisherigen Gründung erhalten und kein Eingriff in den Kellerbereich vorgenommen wird. Die Verlegung des Aufzuges nach außen wird vom ASCO-Tema empfohlen. Hierdurch wird allerdings der bisherige Musikraum um 1,5 m in seiner Breite reduziert.

    Der 1. Bürgermeister wird mit den betroffenen Vereinen über diese Lösungsmöglichkeit sprechen.

    Kindergarten/Kinderkrippe

    Der Gemeinderat hatte noch Fragen bezüglich der Höhe des Treppenhauses der neuen Kindertageseinrichtung und dem Pflegeaufwand der Dachbegrünung. Herr Josef Schuster erklärte den Mitgliedern des Gemeinderates, dass die Größe durch die vorgeschriebene Höhe von 2,80 m im Aufzugbereich erforderlich ist.  Bei der Dachbegrünung handele es sich um eine extensive Anpflanzung, die keinerlei Pflege bedarf.

    Herr Schuster informierte den Gemeinderat, dass die Werkplanung fast vollständig durchgeführt wurde. Die Heizungsart der neuen KITA müsse allerdings endgültig geklärt werden, damit die Werkplanung für den Keller vollendet werden kann.

    Zur Abklärung, ob eine Warmwasserpumpe installiert werden kann, ist die Prüfung der Wasserquantität und Wasserqualität notwendig. Die Fa. Hydrodrill aus Offingen hat ein Angebot zur Bohrung und Untersuchung in Höhe von ca. 8.500,00 € abgegeben.

    Der Gemeinderat beschließt zur Abklärung der Grundwassersituation, den Auftrag an die Fa. Hydrodrill zum Angebotspreis zu vergeben.

    Ferner gab Herr Josef Schuster bekannt, dass ein Zuschuss für ein Effizienzhaus 40 von 87.000,00 € möglich wäre.

    Es wurde darüber diskutiert, ob der geplante KITA-Bau die Effizienzklasse 40 unbedingt einhalten muss oder ob nicht die EFK 55 ausreichend wäre. Eine EFK 40 sei bei öffentlichen Gebäuden keine Vorschrift, so das Architekturbüro.

    Herr Schuster spricht sich allerdings für die Effizienzklasse 40 aus, da der Energieverbrauch geringer sei.

    Das Architekturbüro ASCO-Team wurde gebeten, eine Kostenberechnung für die Effizienzklasse 55 zu machen, um mögliche Kostensenkungen für den Neubau abzuklären.

    Die Förderung durch die Regierung Schwaben für die geplante Kindertageseinrichtung sei noch nicht endgültig entschieden, informierte der 1. Bürgermeister die Gemeinderäte.

    Regionaler Planungsverband Augsburg; Fortschreibung Sonstiges

    Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Augsburg hat beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Regionalplan der Region Augsburg durchzuführen. Dabei werden die von Bundes- und Landesregierung geänderten Kriterien für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen überarbeitet.

    Ziel des Regionalen Planungsverbands ist es, die Flächenvorgaben des Bundes und des Freistaats Bayern zu erfüllen und hierzu mindestens 1,8% der Regionsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie festzulegen. Der Planungsausschuss strebt nach derzeitigem Sachstand an, diejenigen Flächen, die nicht als Vorranggebiete festgelegt werden, als „weiße Flächen“ zu belassen. In diesen „weißen Flächen“ gelten Windenergieanlagen, sofern die Flächen im unbeplanten Außenbereich liegen, 

    • für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel nicht erreicht wird, als privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) (in der Regel genehmigungsfähig),
    • für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel erreicht wird, als sonstige Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) (in der Regel nicht genehmigungsfähig)

    Auf Grundlage der Beschlüsse des Planungsausschusses und vor dem Hintergrund der genannten rechtlichen Vorgaben hat der Regionsbeauftragte eine Eingrenzung von Suchräumen innerhalb der Region vorgenommen. Die Eingrenzung von Suchräumen stellt einen ersten Schritt bei der Identifikation von Flächen dar, die möglicherweise künftig als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden können. Im weiteren Verfahren und auch nach Auswertung der hier gegenständlichen informellen Anhörung werden die Suchräume weiter eingegrenzt werden. Dies soll auf Grundlage eines regionsweiten und einheitlichen Kriterienkatalogs zu erfolgen (regionsweites Steuerungskonzept), wobei die Suchräume zunächst um jene Gebiete reduziert werden, in denen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windenergieanlagen unmöglich ist.

    Zweck dieser informellen Anhörung ist es, die nach Berücksichtigung der o.a. Kriterien verbleibenden Suchräume (= schraffierte Flächen) weiter einzugrenzen und ggf. Kriterien für die Festlegung von Ausschlussgebieten zu identifizieren. Im Anschluss an das informelle Genehmigungsverfahren wird ein formelles Genehmigungsverfahren durchgeführt.

    Auf Glötter Flur sind vom Regionalen Planungsverband Augsburg drei Gebiete vorgeschlagen worden. Diese drei Flächen wurden im Gemeinderat diskutiert. Nachdem die Fläche im Glötter Ried deutlich tiefer liegt, wird eine Windnutzung hier nicht als sinnvoll erachtet. Der Gemeinderat ist sich einig, dass das Gebiet östlich von Heudorf das meiste Potenzial für Windkraft bietet. Eine Interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Holzheim und Altenmünster wäre sinnvoll.

    Der Gemeinderat beschließt, die ausgewiesene Fläche östlich des Ortsteils Heudorf in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Holzheim und Altenmünster für die Windkraftnutzung auszuweisen.

    Sonstiges

    Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.

    Nichtöffentlicher Teil

    Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über einen Gebührenbescheid sowie über Personalangelegenheiten beraten.

    Friedrich Käßmeyer
    Erster Bürgermeister